Wirt­schaft­lich­keit

Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten können auf der Basis eines Beratervertrages kalkuliert werden. Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten fallen bei einem eDSB keine Kosten für den Erwerb und Erhalt der Fachkunde an.

Im Datenschutzrecht immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist oft mit hohen Investitionen verbunden: So hat die Unternehmensleitung laut Gesetz dem DSB die Teilnahme an entsprechenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und die Pflicht, die gesamten Kosten dafür zu übernehmen.

Ex­per­ti­se

Ein Spezialist in Sachen Datenschutz arbeitet natürlich effektiver als ein Datenschutzbeauftragter „im Nebenjob“: Unsere Experten bringen langjährige und weitreichende Erfahrungen aus anderen Unternehmen und Branchen ein und sind durch regelmäßige Fortbildungen und Teilnahme an Fachkongressen immer auf dem aktuellen Stand.

Ri­si­ko­ver­mei­dung

AdOrga Solutions GmbH verfügt über eine Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung, welche speziell für Datenschutzbeauftragte ausgelegt ist.

Un­ab­hän­gig­keit

Als externe Datenschutzbeauftragte sehen wir uns keinen innerbetrieblichen Interessenskonflikten ausgesetzt. Ihr Unternehmen profitiert von unserem neutralen Blick von außen: Sie erhalten eine lösungsorientierte Beratung, die weder durch Voreingenommenheit noch durch „Betriebsblindheit“ qualitativ geschwächt wird.

Ko­ope­ra­ti­on mit in­ter­nen Verantwortlichen

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße und Komplexität der Organisation ist eine interne Unterstützung des Datenschutzbeauftragten hilfreich und erforderlich. Sogenannte Datenschutz-Koordinatoren (DSK) unterstützen den DSB im Unternehmen, um die Tätigkeit zuverlässig wahrnehmen zu können. Die DSK sorgen für die Kommunikation und übernehmen weitere Aufgaben, die das Gesetz dem Unternehmen zuweist. Als eDSB leitet die AdOrga Solutions GmbH diese an, schult sie entsprechend und bringt so wertvolles Know-how in ihr Unternehmen.

Die Auf­ga­ben des eDSB im Überblick:

  • Be­ra­tung bei der Im­ple­men­tie­rung oder Re­or­ga­ni­sa­ti­on von Pro­zes­sen und Datenverarbeitungen.

  • Prüfung neuer und be­stehen­der Dienst­leis­ter im Bereich der Da­ten­ver­ar­bei­tung, in­klu­si­ve der dazu er­for­der­li­chen Verträge.

  • Un­ter­stüt­zung bei der Ent­wick­lung von Stan­dards, Vor­la­gen und Dokumenten.

  • Prüfung der Da­ten­ver­ar­bei­tun­gen und Do­ku­men­ta­ti­on der Ergebnisse.

  • An­sprech­part­ner für be­trof­fe­ne Per­so­nen, Be­schäf­tig­te und Auf­sichts­be­hör­den, Be­ra­tung in­ter­ner Stellen und Mit­ar­bei­ter hin­sicht­lich des Datenschutzes.

  • Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung der Be­schäf­tig­ten (u. a. Aus­zu­bil­den­de, Ar­beit­neh­mer, Leiharbeiter)

  • Kon­troll- und Über­wa­chung des Datenschutz-Managementsystems.

Welche Aufgaben ein eDSB genau übernimmt, hängen u.a. von Datenverarbeitungen und den entsprechenden Prozessen im Unternehmen ab.