Unsere Daten­schutz-Leis­tun­gen

Jedes Unternehmen innerhalb der EU, unabhängig seiner Größe und Umsatz, ist zur Umsetzung und Einhaltung der datenschutz-relevanten Gesetze verpflichtet. Umso wichtiger ist es für Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Führungskraft, sich aktiv um den Datenschutz zu kümmern: Oft ist nicht nur „das Unternehmen“ für Datenschutz verantwortlich, in manchen Fällen können sogar Sie persönlich haftbar gemacht werden.

Kun­den­ver­trau­en sichern

Kundenvertrauen ist ein Wert, der sich auszahlt. Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Umsetzung von Datenschutz-Richtlinien. So können Unternehmen Datenschutzverstöße verhindern, die häufig zu negativer Presseberichterstattung über „Datenschutzskandale“ führen. Wichtig gerade für Unternehmen, deren Angebot sich an private Endkunden richtet.

Mit Auf­sichts­be­hör­den kooperieren

Immer mehr Mitbewerber, verärgerte Mitarbeiter oder Kunden wenden sich an eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Für eine reibungslose Kooperation mit der Behörde ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter essentiell.

Sank­tio­nen und Buß­gel­der vermeiden

Bereits seit dem 25. Mai 2018 gelten die Anforderungen der DS-GVO. Die Sanktionen bei Nicht-Erfüllung, so die EU-Gremien, sollen „wirksam und abschreckend“ sein. Artt. 77 ff. DS-GVO regeln Haftung und Sanktion für den Verantwortlichen. Eine Geldbuße kann in Abhängigkeit des Verstoßes bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen (Art. 83 DS-GVO). Ein Risiko gerade für Unternehmen, die Kundendaten erfassen und verarbeiten.