Anlässlich der Hamburger Pride Week weist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) darauf hin, dass Angaben zum Geschlecht dem besonderen Schutz personenbezogener Daten unterliegen.
Es wird nicht beanstandet, wenn in Formularen zur Kundenkommunikation Anredeoptionen abgefragt werden wie etwa „Frau“, „Herr“ oder „divers“ – solange dies freiwillig erfolgt. In der Regel darf das Geschlecht jedoch nicht als Pflichtangabe verlangt werden. Den betroffenen Personen muss die Möglichkeit offenstehen, keine Angabe zu machen. In solchen Fällen ist eine geschlechtsneutrale Ansprache zu wählen.
Eine verpflichtende Abfrage ist nur dann zulässig, wenn sie nachweislich erforderlich ist, so z.B. aus medizinischen Gründen oder zur Organisation von Mehrbettunterkünften.
Unternehmen sollten ihre Formulare regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen, um sowohl dem Diskriminierungsschutz als auch den datenschutzrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Weitere Informationen:
Datenschutzbehörde Hamburg: https://datenschutz-hamburg.de/news/zur-pride-week-geschlechtliche-vielfalt-ist-auch-ein-datenschutzthema
Datenschutzbehörde Berlin: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2025/20250722-BlnBDI-PM-Namensaenderung.pdf
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