Allgemeine Geschäftsbedingungen von „AdOrga Solutions GmbH“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung – gelten für sämtliche Verträge über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen der AdOrga Solutions mit allen ihren Marken mit Verbraucher und Unternehmer (im Folgenden „Kunde“).
Abweichende Regelungen finden keine Anwendung, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, unabhängig ob diesen widersprochen wird oder nicht sofern sie von diesen Bedingungen abweichen.
Daneben gelten ergänzend spezielle Bestimmungen
– für Bestellung und Beratungsleistungen: AGB für Beratung und externe Datenschutzbeauftragte
– für die Buchung von Seminaren: AGB für Seminare
Sofern diese speziellen Bestimmungen von diesen AGB abweichen, haben die jeweiligen speziellen Bestimmungen Vorrang.
- Zusammenarbeit
- Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.
- Basis für die Zusammenarbeit ist ein von AdOrga Solutions GmbH schriftlich ausgearbeitetes Angebot.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt AdOrga Solutions GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von z. B. Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
- Der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass AdOrga Solutions GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
- AdOrga Solutions GmbH ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.
- Termine
- Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt AdOrga Solutions GmbH den Projektzeitplan.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat AdOrga Solutions GmbH nicht zu vertreten.
- Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen AdOrga Solutions GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Leistungsänderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von AdOrga Solutions GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.
- AdOrga Solutions GmbH prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird AdOrga Solutions GmbH dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
- Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.
- Vergütung
- Grundlage für die Vergütung ist das von AdOrga Solutions GmbH für den Kunden erstellte Angebot. Zahlungskonditionen: Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, sind diese zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
- Die Vergütung von AdOrga Solutions GmbH erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von AdOrga Solutions GmbH
- Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.
- Rechte
- AdOrga SolutionsGmbH gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
- Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Zuwiderhandlung zieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro nach sich.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. AdOrga Solutions GmbH kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
- Haftung
- AdOrga Solutions GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AdOrga Solutions GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 Euro. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet AdOrga Solutions GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Geheimhaltung, Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
- Kundendaten, die AdOrga Solutions GmbH im Zuge eines Projektes zur Bearbeitung überlassen werden, bleiben im Eigentum des Kunden. AdOrga Solutions GmbH verpflichtet sich, diese Daten nicht zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Eine Nutzung der Daten ist nur Namens und im Auftrag des Kunden innerhalb des vereinbarten Projektrahmens zulässig.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf AdOrga Solutions GmbH Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.
- Sonstiges
- Die Abtretung von Forderungen an den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AdOrga Solutions GmbH zulässig.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- AdOrga Solutions GmbH darf den Kunden in seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. AdOrga Solutions GmbH darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
- Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht München.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BERATUNG UND EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
DATENGEHEIMNIS
Alle Berater, die seitens AdOrga Solutions GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden, sind auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
ENTBINDUNG VON DER VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG
Von der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung über zur Kenntnis gelangte Tatsachen, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen, kann der Datenschutzbeauftragte nur von der betroffenen Person iSd DS-GVO/BDSG entbunden werden. Der Datenschutzbeauftragte hat ein Zeugnisverweigerungsrecht.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ausdrücklich geregelten und alle sonstigen zur Vertragserfüllung notwendigen Mitwirkungspflichten unentgeltlich, unverzüglich, vollständig und sachlich richtig zu erbringen.
Dies gilt insbesondere für die Zurverfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Daten, die Erteilung sonstiger Auskünfte sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Datenschutzbeauftragten zu unterstützen und ihm gegebenenfalls erforderliches Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen. Insbesondere gehört die Bereitstellung der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausdrücklich zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
BERICHTSPFLICHTEN UND WEISUNGEN
Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich gegenüber der Geschäftsführung/dem Vorstand berichtspflichtig. Bezüglich seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes ist er weisungsfrei.
GEHEIMHALTUNG
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit der Vertragsbeziehung erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierunter fallen alle Informationen aus der Sphäre des anderen Vertragspartners, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt und nicht offenkundig, ausdrücklich oder erkennbar schutzwürdig sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Verpflichtungen aus dieser Klausel auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen sowie freien Mitarbeitern und Beratern aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu solchen Informationen haben.
LOYALITÄTSVERPFLICHTUNG
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Abwerbung von Mitarbeitern der AdOrga Solutions GmbH, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00. Im Fall der Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber zu beweisen, dass die Einstellung des betroffenen Mitarbeiters nicht auf gezielter Abwerbung beruht.
WERBUNG
Sofern der Auftraggeber gegenüber AdOrga Solutions GmbH schriftlich nichts Abweichendes mitteilt, räumt er AdOrga Solutions GmbH das beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung der Firmen- und Unternehmensbezeichnungen, Logos, Domain-Namen und sonstigen unterscheidungskräftigen Kennzeichen für die Nutzung in Präsentationen, Marketingmaterialien und Kundenlisten ein.
UNTERLAGEN
Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhalten oder erstellt haben, einschließlich Kopien, dem jeweils anderen Teil nach Beendigung der Dienstleistung (Vertragsende) bzw. Kündigung herausgeben, soweit diese nicht dem Nachweis der ordentlichen Leistungserbringung dienen oder sofern zulässig entsprechend der entsprechenden Schutzklasse und Sicherheitsstufe entsprechend die ordnungsgemäße Entsorgung darlegen.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug, vollständig zu bezahlen.
WEITERE KOSTEN
Kosten wegen eventueller Pflichten des Auftraggebers zur Veröffentlichung und/oder zur Benachrichtigung von Betroffenen bei Datenverlusten („Data Breach“) oder vergleichbare andere Kosten sind in jedem Falle durch den Auftraggeber zu tragen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND SEMINARE DER AdOrga Solutions GmbH
ANMELDUNG, REGISTRIERUNG, BESTÄTIGUNG DER TEILNAHME
Die Anmeldung eines Verbrauchers oder Unternehmers (im Folgenden „Kunde“ oder „Teilnehmer“) zu einer Veranstaltung kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ist das Seminar ausgebucht, wird AdOrga Solutions GmbH den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.
TEILNAHMEGEBÜHREN
Es gelten die in den Veröffentlichungen von AdOrga Solutions GmbH jeweils genannten Teilnahmegebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit in den Teilnahmegebühren bereits Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung enthalten sind, wird dies in den Veröffentlichungen explizit genannt.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung, die sofort fällig ist.
ERSATZTEILNEHMER, STORNIERUNG
Im Fall einer Stornierung gilt folgende Regelung:
- Stornierungen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos.
- Bei Stornierungen zwischen sechs und drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer durch AdOrga Solutions GmbH berechnet und zur Zahlung fällig.
- Bei Stornierungen weniger als drei Wochen vor Seminarbeginn sind 80 % zur Zahlung fällig.
- Anfallende Stornogebühren Dritter (z. B. von Hotelbuchungen) bleiben hiervon unberührt und gehen zu Lasten des Kunden.
- Stornierungen müssen stets schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) gegenüber AdOrga Solutions GmbH erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei AdOrga Solutions GmbH.
Bei Verhinderung eines angemeldeten Teilnehmers kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer teilnehmen. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.
INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DAS NICHTBESTEHEN EINES GESETZLICHEN WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER GEMÄSS § 312 d BGB
Gemäß § 312 g Absatz 1 BGB steht dem Verbraucher normalerweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt eine solche gesetzliche Ausnahme dar.
Gemäß § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Veranstaltungen.
Dies bedeutet: Meldet sich ein Verbraucher zu einer Veranstaltung von AdOrga Solutions GmbH an, so steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. |
ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN, HAFTUNG
AdOrga Solutions GmbH behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens zehn Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von AdOrga Solutions GmbH nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzlich Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt etc.) abzusagen oder zu verschieben.
Vom Teilnehmer bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden dem Teilnehmer zurückerstattet.
Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens AdOrga Solutions GmbH vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für die vom Teilnehmer gebuchten Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche hinsichtlich der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
ÄNDERUNGSVORBEHALT
AdOrga Solutions GmbH behält sich vor, inhaltliche, methodische und organisatorische Programmänderungen oder Veranstaltungsabweichungen kurzfristig bei der Veranstaltung vorzunehmen, soweit der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer unverändert ist. AdOrga Solutions GmbH ist berechtigt, bestimmte Referenten durch andere, gleich qualifizierte Referenten zu ersetzen. Eventuelle Termin- und Ortsverschiebungen teilt AdOrga Solutions GmbH den Teilnehmern rechtzeitig mit.
VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN, URHEBERRECHT
AdOrga Solutions GmbH übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Veranstaltungsunterlagen, die nicht von ihr erstellt wurden. Allein die jeweiligen Referenten sind in dieser Hinsicht verantwortlich für die von ihnen erstellten Unterlagen.
Der Teilnehmer erhält die Veranstaltungsunterlagen zu Beginn der Veranstaltung. Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass sämtliche Veranstaltungsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Jegliche Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der ausdrücklich vorherigen schriftlichen Zustimmung von AdOrga Solutions GmbH.
HAFTUNG
Die AdOrga Solutions GmbH haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Schadensersatzhaftpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Haftungsbegrenzung unberührt.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB behält sich AdOrga Solutions GmbH das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Zahlung des Veranstaltungspreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmen gemäß § 14 BGB behält sich AdOrga Solutions GmbH das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
DATENSCHUTZ
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die AdOrga Solutions GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung https://www.adorgasolutions.de/datenschutzerklaerung/ der AdOrga Solutions GmbH enthalten oder Sie wenden sich an unseren Datenschutzbeauftragten datenschutz@adorgasolutions.de .
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
AdOrga Solutions GmbH behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Veröffentlichung und der Verweis auf die Internetadresse, unter der die jeweils aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend.
Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und der AdOrga Solutions GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von AdOrga Solutions GmbH. Soweit Ansprüche von AdOrga Solutions GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz Erfüllungsort ist München.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.
ANGABEN ZUM ANBIETER
AdOrga Solutions GmH
Kirchenstraße 21
82194 Gröbenzell bei München
Deutschland
Tel. +49 (0)8142 462492-0
Fax +49 (0)8142 462492-1
E-Mail seminare@adorgasolutions.de
Internet www.adorgasolutions.de
(Stand: Januar 2018)