Unser Know-how, Ihr Vorteil.

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen viele Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dieser kann, muss aber nicht Mitarbeiter des Unternehmens sein. In Deutschland sind die Anforderungen an die Unternehmen besonders hoch: Unternehmen und Betriebe müssen die Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung umsetzten, einhalten und nachweisen können.

Hier bietet sich das Datenschutz Coaching der AdOrga Solutions GmbH an. Dabei werden Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter gezielt zum Thema Datenschutz geschult. Dies umfasst zum Beispiel:

  • Analyse des aus dem Da­ten­schutz­ge­setz er­wach­sen­den Handlungsbedarfs

  • Über­wa­chung und Kon­trol­le der Um­set­zung und An­wen­dun­gen für den Schutz von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

  • Über­wa­chung der Um­set­zung der ge­for­der­ten Si­cher­heit der Verarbeitung

  • Er­stel­lung und Ver­wal­tung des Ver­fah­rens­ver­zeich­nis­ses (nur Deutschland)

  • Durch­füh­rung der Meldung an das Da­ten­ver­ar­bei­tungs­re­gis­ter (nur Österreich)

  • Lau­fen­de Datenschutzaudits

  • Schu­lung der mit der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten tätigen Mitarbeiter

  • Über­wa­chung der Nach­weis- und Dokumentationspflichten

  • Bei Bedarf: Be­nen­nung als Datenschutzbeauftragte

 

Als Spezialisten für das deutsche (BDSG) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2000) betreuen wir sowohl deutsche als auch österreichische Unternehmen – als Verantwortliche, als Auftragsverarbeiter oder auch innerhalb von Konzernstrukturen. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige nationale und internationale Erfahrung und auf das Netzwerk von AdOrga Solutions.

Übrigens: Auch die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten ist möglich. Diese sind für diese Aufgabe speziell geschult, unterliegen keinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und sind in der Regel flexibler und kostengünstiger. Gerne erzählen wir Ihnen mehr über die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB).