
Neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die bayerische Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich u. a. nachstehende Themen im Berichtszeitraum aufgegriffen:
- Mitarbeiterüberwachung durch GPS im Fuhrparkmanagement bei bayerischen öffentlichen Stellen.
- Untersuchung des Umgangs mit Schülerunterlagen in den bayerischen öffentlichen Schulen.
- Videoüberwachung in Bayern mit Schwerpunkten beim Einsatz von Videoüberwachungs-Systemen in bayerischen öffentlichen Krankenhäusern sowie in staatlich und kommunal betriebenen Unterkünften für Asylsuchende.
- Prüfung von mehr als 100 Krankenhäusern und Krankenhausverbünden hinsichtlich des Scannens und Archivierens von Klinikunterlagen und der vorhandenen Entsorgungskonzepte.
- Kontrolle der Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte der Apps bayerischer Behörden.
- Überprüfung der Speicherungen in polizeilichen Dateien mit Schwerpunkt auf die „Falldatei Rauschgift’“.
- Generelle Absenkung des Datenschutzniveaus in den grundrechtssichernden Verfahrensvorschriften des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes.
- Definition von Regeln für den Einsatz intelligenter Wasserzähler in Haushalten.
- Beantwortung von datenschutzrechtlichen Anfragen rund um die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden.
- Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Anforderung von Kontounterlagen durch bayerische Sozialbehörden.
- Das seit Ende 2105 im Bayerischen Datenschutzgesetz verankerte neue allgemeine Recht auf Auskunft.
Der Tätigkeitsbericht des BayLfD umfasst 316 Seiten: Download 27. Tätigkeitsbericht


