Das Aus­kunfts­recht nach Art. 15 DSGVO ist das zen­trals­te Rechte der Be­trof­fe­nen. Es ver­pflich­tet Un­ter­neh­men, auf Anfrage um­fas­send Aus­kunft über die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu er­tei­len. Fehler im Ver­fah­ren können nicht nur zu Be­schwer­den bei der Da­ten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hör­­de, sondern auch zu Buß­gel­dern führen. Eine struk­tu­rier­te Vor­ge­hens­wei­se ist daher emp­feh­lens­wert und auch unerlässlich.

Eingang und Fristen

Jedes Aus­kunfts­er­su­chen sollte sofort erfasst werden – in­klu­si­ve Ein­gangs­da­tum, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nal und Ab­sen­der. Ent­schei­dend ist die Be­ar­bei­tungs­frist: In­ner­halb eines Monats muss ge­ant­wor­tet werden (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Nur in kom­ple­xen Fällen ist eine Ver­län­ge­rung um maximal zwei Monate möglich. Be­trof­fe­ne sind über eine solche Ver­län­ge­rung recht­zei­tig zu informieren.

Iden­ti­täts­prü­fung

Vor der Be­ar­bei­tung steht die Frage: Ist die Iden­ti­tät der an­fra­gen­den Person zwei­fels­frei geklärt? Plau­si­bi­li­täts­prü­fun­gen anhand vor­han­de­ner Kun­den­da­ten (z. B. E-Mail-Adresse, Ver­trags­num­mer, letzter Kauf) sind sinn­voll. Bei Un­si­cher­hei­ten dürfen Nach­wei­se ver­langt werden – al­ler­dings mit Au­gen­maß. Erfolgt keine Re­ak­ti­on, wird die Anfrage do­ku­men­tiert, aber nicht bearbeitet.

Prüfung des Antrags

Im nächs­ten Schritt ist zu prüfen, ob tat­säch­lich per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der an­fra­gen­den Person be­trof­fen sind. Sind auch Daten Dritter ent­hal­ten, müssen diese ge­schwärzt werden. Wie­der­hol­te oder ex­zes­si­ve An­fra­gen können ab­ge­lehnt oder mit einem Kos­ten­bei­trag ver­se­hen werden (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).

Inhalt der Auskunft

Die Aus­kunft umfasst mehr als nur die Her­aus­ga­be von Daten. Un­ter­neh­men müssen be­stä­ti­gen, ob und welche per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet werden, und fol­gen­de In­for­ma­tio­nen bereitstellen:

  • Zweck(e) der Verarbeitung

  • (Ka­te­go­rien der) per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

  • Emp­fän­ger oder Empfängerkategorien

  • Spei­cher­dau­er oder deren Kriterien

  • Hinweis auf Betroffenenrechte

  • Her­kunft der Daten (falls nicht direkt bei der Person erhoben)

  • In­for­ma­tio­nen zu au­to­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dun­gen und Profiling

  • Über­mitt­lun­gen in Drittländer

Zu­sätz­lich sollten die konkret ver­ar­bei­te­ten Daten in ge­eig­ne­ter Form zu­sam­men­ge­stellt werden.

Form und Übermittlung

Die Antwort hat in klarer, ver­ständ­li­cher Sprache zu er­fol­gen. Die Über­mitt­lung kann elek­tro­nisch (z. B. per ver­schlüs­sel­ter E-Mail) oder pos­ta­lisch er­fol­gen. Wichtig ist, dass der Schutz der Daten auch bei der Über­mitt­lung gewahrt bleibt.

Rolle des Datenschutzbeauftragten

Un­ter­neh­men sollten ihren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten früh­zei­tig ein­bin­den. Er un­ter­stützt bei der rechts­si­che­ren Prüfung der Anfrage, be­wer­tet Risiken (z. B. bei Dritt­lands­über­mitt­lun­gen) und sorgt für eine kon­sis­ten­te Um­set­zung im Ein­klang mit den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben. Darüber hinaus fun­giert der Datenschutz­beauftragte als An­sprech­part­ner für Rück­fra­gen von Be­trof­fe­nen oder der Auf­sichts­be­hör­de und stellt sicher, dass die Re­chen­schafts­pflicht erfüllt wird.

Do­ku­men­ta­ti­on

Schließ­lich ist die lü­cken­lo­se Do­ku­men­ta­ti­on aller Schrit­te ent­schei­dend: vom Eingang der Anfrage über die Iden­ti­täts­prü­fung und interne Re­cher­chen bis zur Ver­sen­dung der Antwort. Eine struk­tu­rier­te Ablage im Da­ten­­­schutz-Ma­­na­ge­­ment-System oder Ticket-System stellt sicher, dass das Un­ter­neh­men seine Re­chen­schafts­pflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO er­fül­len kann.

Fazit:

Ein gut or­ga­ni­sier­tes Ver­fah­ren zum Umgang mit Aus­kunfts­er­su­chen schützt nicht nur vor Frist­ver­säum­nis­sen und Da­ten­schutz­ver­stö­ßen, sondern stärkt auch das Ver­trau­en von der Kunden, der Ge­schäfts­part­nern und der Be­schäf­tig­ten. Un­ter­neh­men sollten klare Pro­zes­se eta­blie­ren und ihre Be­schäf­tig­ten re­gel­mä­ßig schulen, um hand­lungs­si­cher und ge­set­zes­kon­form zu sein.

 

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