Auf Web­sei­ten finden sich immer wieder Check­bo­xen wie „Ich ak­zep­tie­re die AGB.“ oder „Ich habe die Da­ten­schutz­er­klä­rung gelesen.“. Doch tat­säch­lich sind solche Häkchen in vielen Fällen recht­lich gar nicht er­for­der­lich und können sogar ir­re­füh­rend sein.

AGB: Keine Zu­stim­mung per Check­box nötig

All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) werden wirksam in einen Vertrag ein­be­zo­gen, wenn der An­bie­ter bei Ver­trags­schluss klar auf sie hin­weist und der Kunde die Mög­lich­keit hat, ihren Inhalt zur Kennt­nis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Ein se­pa­ra­tes aktives An­kli­cken ist recht­lich nicht er­for­der­lich. Eine gut sicht­ba­re Ver­lin­kung reicht aus. Ein un­nö­ti­ges „Pflicht­häk­chen“ würde den Ab­schluss­pro­zess eher kom­pli­zier­ter machen.

Da­ten­schutz­er­klä­rung: Keine Ein­wil­li­gung erforderlich 

Auch bei Da­ten­schutz­er­klä­run­gen ist keine Be­stä­ti­gung durch den Nutzer er­for­der­lich. Nach der Da­ten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DSGVO) muss der Ver­ant­wort­li­che (das Un­ter­neh­men) über die Da­ten­ver­ar­bei­tung in­for­mie­ren (Art. 12 ff. DSGVO). Diese In­­­for­­ma­­ti­ons- bzw. Trans­pa­renz­pflicht gilt un­ab­hän­gig davon, ob ein Nutzer den Hinweis „ak­zep­tiert“. Eine Ein­wil­li­gung ist nur dort er­for­der­lich, wo tat­säch­lich Da­ten­ver­ar­bei­tung auf Ein­wil­li­gungs­ba­sis erfolgt (z. B. News­let­ter, Tracking-Cookies).

Wann ist eine Check­box sinnvoll?

Eine Check­box ist dann er­for­der­lich, wenn eine echte Ein­wil­li­gung im Sinne der DSGVO ein­ge­holt wird, etwa für op­tio­na­le Dienste oder Mar­ke­­ting-Zwecke. Dann muss der Nutzer seine Zu­stim­mung aktiv und frei­wil­lig er­tei­len können.

Pra­xis­tipp

Prüfen Sie Ihre Web­sei­te darauf, ob Sie wirk­lich Check­bo­xen für AGB oder Da­ten­schutz­hin­wei­se be­nö­ti­gen. Über­flüs­si­ge Häkchen sorgen für Ver­wir­rung und können sogar wett­be­werbs­recht­lich an­greif­bar sein. Lassen Sie sich beraten, um Ein­wil­li­gun­gen korrekt aus­zu­ge­stal­ten und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten klar zu erfüllen.

Gern un­ter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihre Ein­wil­li­gungs­pro­zes­se und Pflicht­in­for­ma­tio­nen rechts­si­cher zu ge­stal­ten. Spre­chen Sie uns je­der­zeit an! Kontakt: consulting@adorgasolutions.de 

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