Cyber-Re­­si­­li­en­ce­­ver­­or­d­­nung – Cy­­ber­­si­cher-heits­­an­­for­­de­run­­gen für Pro­duk­te mit di­gi­ta­len Elementen

Am 20.11.2024 wurde der Cyber Re­si­li­ence Act (CRA) im Amts­blatt der Eu­ro­päi­schen Union ver­öf­fent­licht. Auf­grund der mehr­jäh­ri­gen Über­gangs­fris­ten werden die Aus­wir­kun­gen des CRA für Un­ter­neh­men noch nicht un­mit­tel­bar spürbar sein, jedoch wird der neue Rechts­akt Se­cu­ri­ty by Design für alle Arten von di­gi­ta­len Pro­duk­ten zum neuen eu­ro­päi­schen Stan­dard machen – und auf­grund seiner ex­tra­ter­ri­to­ria­len Wirkung nicht nur Her­stel­ler, Im­por­teu­re und Händler in der  Eu­ro­päi­schen Union, sondern welt­weit betreffen.

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass bei voll­stän­di­gem In­kraft­tre­ten der neuen Re­ge­lun­gen ein glo­ba­ler Impact-Faktor zu er­war­ten ist, der mit dem der DS-GVO im Mai 2018 ver­gleich­bar ist, da Cy­ber­si­cher­heit zu­künf­tig eine Grund­vor­aus­set­zung sein wird, um di­gi­ta­le Pro­duk­te auf dem lu­kra­ti­ven eu­ro­päi­schen Markt ver­trei­ben zu können.

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