
Am 10. Juli 2024 fand ein einstündiger Online-Vortrag zum Thema „Datenschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ statt. Referentin war Regina Mühlich, eine erfahrene Datenschutzexpertin und Geschäftsführerin der AdOrga Solutions GmbH. Der Vortrag im Rahmen des BvD-Blitzlichts richtete sich speziell an Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte des Online-Vortrages zusammengefasst.
Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren, das darauf abzielt, Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder in das Arbeitsleben einzugliedern und ihre Arbeitskraft langfristig zu sichern. Es basiert auf § 167 Abs. 2 SGB IX und ist für Arbeitgeber verpflichtend.
Ziele und Ablauf des BEM
- Frühzeitige Rückkehr: Unterstützung der Mitarbeitenden bei einer möglichst frühzeitigen Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.
- Dauerhafte Sicherung der Arbeitskraft: Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Arbeitsfähigkeit.
- Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit: Vorbeugende Maßnahmen, um weitere Krankheitsausfälle zu vermeiden.
Datenschutz im BEM
Ein zentrales Thema des Vortrags war der Datenschutz im Rahmen des BEM. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders schützenswert. Die Verarbeitung dieser Daten im BEM erfordert daher besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im BEM bilden:
- 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Verarbeitung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
- 9 DSGVO: Spezielle Vorschriften für die Verarbeitung sensibler Daten, einschließlich Gesundheitsdaten.
- 26 Abs. 3 BDSG
- 167 Abs. 2 SGB IX: Verpflichtung des Arbeitgebers, ein BEM anzubieten und durchzuführen.
Einwilligung und Informationspflichten
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im BEM setzt die informierte und freiwillige Einwilligung des betroffenen Mitarbeitenden voraus. Diese müssen umfassend über den Zweck der Datenerhebung, die Art der verarbeiteten Daten und ihre Rechte informiert werden (Art. 7 DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG). Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Trennung von Personal- und BEM-Akte
Die BEM-Akte muss räumlich und funktional von der Personalakte getrennt werden. Nur notwendige Informationen, wie die Einleitung, der Abschluss oder der Abbruch des BEM-Verfahrens, werden der Personalabteilung mitgeteilt und in der Personalakte gespeichert.
Herausforderungen und Erfolgsfaktoren
Ein häufiges Hindernis für die Durchführung von BEM-Verfahren sind datenschutzrechtliche Bedenken und Sorgen um die seriöse Verarbeitung und Speicherung personenbezogener (Gesundheits-)Daten.
Daher ist es entscheidend, Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Datenschutzbeauftragte spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie:
- Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen.
- Mitarbeitende über ihre Rechte und den Umgang mit ihren Daten informieren.
- Den gesamten BEM-Prozess transparent mitgestalten.
Veranstaltungshinweis – nächster Termin:
Webinar des BvD
Datum: 13. Dezember 2024, 10:00 – 14:30 h
Ort: Online
Referentin: Regina Mühlich
Inhalt: Das Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutzrecht“ bietet eine umfassende und praxisorientierte Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Kontext des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). In diesem Webinar werden wir folgende Themen behandeln.
Anmeldung und weitere Informationen: https://www.bvdnet.de/termin/webinar-betriebliches-eingliederungsmanagement-bem-2/
Haben Sie Fragen zu diesem und anderen Themen? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – per E-Mail consulting@adorgasolutions.de oder telefonisch unter 0173 8198864.