Am 10. Juli 2024 fand ein ein­stün­di­ger Online-Vortrag zum Thema „Daten­schutz und Be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM)“ statt. Re­fe­ren­tin war Regina Mühlich, eine er­fah­re­ne Da­ten­schutz­ex­per­tin und Ge­schäfts­füh­re­rin der AdOrga Solutions GmbH. Der Vortrag im Rahmen des BvD-Blit­z­­lichts rich­te­te sich spe­zi­ell an Datenschutz­beauftragte und Da­ten­schutz­be­ra­ter. Im Fol­gen­den werden die wich­tigs­ten Inhalte des Online-Vor­­­tra­­ges zusammengefasst.

Ein­füh­rung in das Be­trieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM)

Das Be­trieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) ist ein struk­tu­rier­tes Ver­fah­ren, das darauf abzielt, Be­schäf­tig­te nach län­ge­rer Ar­beits­un­fä­hig­keit wieder in das Ar­beits­le­ben ein­zu­glie­dern und ihre Ar­beits­kraft lang­fris­tig zu sichern. Es basiert auf § 167 Abs. 2 SGB IX und ist für Ar­beit­ge­ber verpflichtend.

Ziele und Ablauf des BEM
  1. Früh­zei­ti­ge Rück­kehr: Un­ter­stüt­zung der Mit­ar­bei­ten­den bei einer mög­lichst früh­zei­ti­gen Rück­kehr an ihren Arbeitsplatz.
  2. Dau­er­haf­te Si­che­rung der Ar­beits­kraft: Maß­nah­men zur lang­fris­ti­gen Si­che­rung der Arbeitsfähigkeit.
  3. Prä­ven­ti­on er­neu­ter Ar­beits­un­fä­hig­keit: Vor­beu­gen­de Maß­nah­men, um weitere Krank­heits­aus­fäl­le zu vermeiden.
Daten­schutz im BEM

Ein zen­tra­les Thema des Vor­trags war der Daten­schutz im Rahmen des BEM. Ge­sund­heits­da­ten sind nach Art. 9 DSGVO be­son­ders schüt­zens­wert. Die Ver­ar­bei­tung dieser Daten im BEM er­for­dert daher be­son­de­re Auf­merk­sam­keit und Sorgfalt.

Recht­li­che Grundlagen

Die recht­li­che Basis für die Ver­ar­bei­tung von Ge­sund­heits­da­ten im BEM bilden:

  • 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Ver­ar­bei­tung auf­grund ge­setz­li­cher Verpflichtung.
  • 9 DSGVO: Spe­zi­el­le Vor­schrif­ten für die Ver­ar­bei­tung sen­si­bler Daten, ein­schließ­lich Gesundheitsdaten.
  • 26 Abs. 3 BDSG
  • 167 Abs. 2 SGB IX: Ver­pflich­tung des Ar­beit­ge­bers, ein BEM an­zu­bie­ten und durchzuführen.
Ein­wil­li­gung und Informationspflichten

Die Ver­ar­bei­tung von Ge­sund­heits­da­ten im BEM setzt die in­for­mier­te und frei­wil­li­ge Ein­wil­li­gung des be­trof­fe­nen Mit­ar­bei­ten­den voraus. Diese müssen um­fas­send über den Zweck der Da­ten­er­he­bung, die Art der ver­ar­bei­te­ten Daten und ihre Rechte in­for­miert werden (Art. 7 DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG). Die Ein­wil­li­gung kann je­der­zeit wi­der­ru­fen werden.

Tren­nung von Per­­so­nal- und BEM-Akte

Die BEM-Akte muss räum­lich und funk­tio­nal von der Per­so­nal­ak­te ge­trennt werden. Nur not­wen­di­ge In­for­ma­tio­nen, wie die Ein­lei­tung, der Ab­schluss oder der Abbruch des BEM-Ver­­­fah­­rens, werden der Per­so­nal­ab­tei­lung mit­ge­teilt und in der Per­so­nal­ak­te gespeichert.

Her­aus­for­de­run­gen und Erfolgsfaktoren

Ein häu­fi­ges Hin­der­nis für die Durch­füh­rung von BEM-Ver­­­fah­­ren sind da­ten­schutz­recht­li­che Be­den­ken und Sorgen um die seriöse Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner (Gesundheits-)Daten.

Daher ist es ent­schei­dend, Ver­trau­en und Trans­pa­renz zu schaf­fen. Datenschutz­beauftragte spielen hierbei eine zen­tra­le Rolle, indem sie:

  • Die Ein­hal­tung da­ten­schutz­recht­li­cher Vor­ga­ben sicherstellen.
  • Mit­ar­bei­ten­de über ihre Rechte und den Umgang mit ihren Daten informieren.
  • Den ge­sam­ten BEM-Prozess trans­pa­rent mitgestalten.
Ver­an­stal­tungs­hin­weis – nächs­ter Termin:

Webinar des BvD
Datum: 13. De­zem­ber 2024, 10:00 – 14:30 h
Ort: Online
Re­fe­ren­tin: Regina Mühlich
Inhalt: Das Seminar „Be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment und Da­ten­schutz­recht“ bietet eine um­fas­sen­de und pra­xis­ori­en­tier­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den da­ten­schutz­recht­li­chen An­for­de­run­gen im Kontext des be­trieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments (BEM). In diesem Webinar werden wir fol­gen­de Themen behandeln.

An­mel­dung und weitere In­for­ma­tio­nen: https://www.bvdnet.de/termin/webinar-betriebliches-eingliederungsmanagement-bem-2/ 

Haben Sie Fragen zu diesem und anderen Themen? Wir stehen Ihnen selbst­ver­ständ­lich gerne zur Ver­fü­gung – per E-Mail consulting@adorgasolutions.de oder te­le­fo­nisch unter 0173 8198864. 

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