Ab Juni 2026 tritt die EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz in Kraft, d.h. bis zum 07.06.2026 muss Deutschland die EU Pay Transparency Directive (2023/970/EU, EUPTD) in nationales Recht umsetzen.
Die Richtlinie schreibt vor, dass Arbeitgeber spätestens im Bewerbungsgespräch Angaben über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne machen müssen.
Die Angaben können selbstverständlich auch bereits in einer Stellenanzeige enthalten sein, z.B.: „Für diese Position liegt die Gehaltsrange zwischen A bis Z Euro, je nach Erfahrung und Qualifikation. Die genaue Einstufung besprechen wir gerne persönlich.“
RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023L0970
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