Die Da­ten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hör­­den nehmen 2026 eu­ro­pa­weit die Tran­s­­pa­­renz- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten nach der DSGVO in den Blick. Der Eu­ro­päi­sche Da­ten­schutz­aus­schuss (EDSA) hat seine dies­jäh­ri­ge ko­or­di­nier­te Durch­set­zungs­maß­nah­me im Rahmen des Coor­di­na­ted En­force­ment Frame­work (CEF) ge­star­tet. Nach der Vor­jah­res­ak­ti­on zum Recht auf Lö­schung richtet sich der Fokus nun auf die Ein­hal­tung der An­for­de­run­gen aus Artt. 12, 13 und 14 DSGVO.

Im Kern geht es darum, ob be­trof­fe­ne Per­so­nen klar, ver­ständ­lich und recht­zei­tig darüber in­for­miert werden, dass und wie ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet werden. Diese In­for­ma­ti­ons­pflich­ten sind kein for­ma­ler Ne­ben­aspekt, sondern ein zen­tra­les Element der Trans­pa­renz und damit eine we­sent­li­che Vor­aus­set­zung dafür, dass Be­trof­fe­ne ihre Da­ten­schutz­rech­te über­haupt wirksam ausüben können.

An der dies­jäh­ri­gen Aktion be­tei­li­gen sich 25 Da­ten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hör­­den in Europa und weitere aus Deutsch­land. Der EDPB kündigt an, dass Ver­ant­wort­li­che aus un­ter­schied­li­chen Bran­chen kon­tak­tiert werden sollen – ent­we­der im Rahmen kon­kre­ter Prüf­maß­nah­men oder durch Sach­ver­halts­auf­klä­run­gen. Auch weitere Fol­ge­maß­nah­men bleiben aus­drück­lich möglich.

Die LfD Nie­der­sach­sen hat bereits mit­ge­teilt, 15 Un­ter­neh­men und 5 Kom­mu­nen an­zu­schrei­ben. Im Fokus stehen dort ins­be­son­de­re die Maß­nah­men und Pro­zes­se zu den In­for­ma­ti­ons­pflich­ten nach Artt. 13 und 14 DSGVO. Bran­den­burg hat er­gän­zend an­ge­kün­digt, sich bei seiner Be­tei­li­gung auf eine Auswahl von Per­so­nal­ver­mitt­lun­gen zu kon­zen­trie­ren. Gerade dort ist das Thema be­son­ders sen­si­bel, weil per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten häufig nicht un­mit­tel­bar bei der be­trof­fe­nen Person selbst erhoben werden.

Für Un­ter­neh­men ist das ein deut­li­ches Signal: Da­ten­schutz­hin­wei­se müssen nicht nur vor­han­den, sondern auch in­halt­lich be­last­bar, ver­ständ­lich for­mu­liert und sauber in die tat­säch­li­chen Pro­zes­se ein­ge­bun­den sein. Kri­tisch wird es ins­be­son­de­re dort, wo Daten aus Dritt­quel­len stammen, etwa im Re­crui­ting über Per­so­nal­ver­mitt­lun­gen, bei kon­zern­in­ter­nen Da­ten­flüs­sen, in Com­­pli­­an­ce-Pro­­zes­­sen oder bei Re­cher­chen aus ex­ter­nen Quellen. Gerade in solchen Kon­stel­la­tio­nen zeigt sich schnell, ob In­for­ma­ti­ons­pflich­ten richtig ein­ge­ord­net und recht­zei­tig erfüllt werden.

Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Unternehmen

Un­ter­neh­men sollten ihre Trans­pa­renz­pflich­ten jetzt zum Anlass nehmen, die be­stehen­den Da­ten­schutz­hin­wei­se und die da­hin­ter­lie­gen­den Pro­zes­se zu über­prü­fen. Dabei sollte zu­nächst geklärt werden, an welchen Stellen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten direkt bei der be­trof­fe­nen Person erhoben werden und in welchen Fällen Daten in­di­rekt über Dritte oder andere Quellen in das Un­ter­neh­men ge­lan­gen. Denn hiervon hängt ab, welche In­for­ma­ti­ons­pflich­ten konkret aus­ge­löst werden und zu welchem Zeit­punkt in­for­miert werden muss.

Ebenso wichtig ist eine in­halt­li­che Prüfung der Hin­wei­se selbst. Angaben zu Zwecken, Rechts­grund­la­gen, Emp­fän­gern, Spei­cher­dau­er, Be­trof­fe­nen­rech­ten und den Kon­takt­da­ten der zu­stän­di­gen Stellen sollten voll­stän­dig, aktuell und ver­ständ­lich for­mu­liert sein. Un­ter­neh­men sollten dabei nicht nur auf ju­ris­ti­sche Voll­stän­dig­keit achten, sondern auch darauf, ob die In­for­ma­tio­nen aus Sicht der Be­trof­fe­nen tat­säch­lich nach­voll­zieh­bar sind. Der eu­ro­päi­sche Prü­fungs­fo­kus auf Trans­pa­renz zeigt gerade, dass es nicht genügt, Pflicht­in­for­ma­tio­nen le­dig­lich formal vorzuhalten.

Schließ­lich sollte die ope­ra­ti­ve Um­set­zung do­ku­men­tiert sein. Un­ter­neh­men sollten nach­wei­sen können, wo im Prozess in­for­miert wird, wer dafür ver­ant­wort­lich ist und wie si­cher­ge­stellt wird, dass Än­de­run­gen an Ver­ar­bei­tun­gen oder Da­ten­flüs­sen auch in den Da­ten­schutz­hin­wei­sen nach­voll­zo­gen werden. Gerade bei stan­dar­di­sier­ten For­mu­la­ren, HR-Pro­­zes­­sen, Online-Por­­ta­­len und di­gi­ta­len Work­flows liegt hier in der Praxis häufig die Schwachstelle.

Fazit

Die Prüf­ak­ti­on 2026 macht deut­lich, dass Trans­pa­renz­pflich­ten von den Auf­sichts­be­hör­den als zen­tra­ler Bau­stein wirk­sa­men Da­ten­schut­zes ver­stan­den werden. Un­ter­neh­men sollten ihre In­for­ma­ti­ons­pflich­ten daher nicht nur recht­lich, sondern auch or­ga­ni­sa­to­risch und pro­zes­su­al über­prü­fen. Die früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung der Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten ist dabei be­son­ders sinn­voll: Sie können be­wer­ten, welche Trans­pa­renz­pflich­ten ein­schlä­gig sind, wo Artt. 12, 13 oder 14 DSGVO greifen und an welchen Stellen be­stehen­de Pro­zes­se nach­ge­schärft werden sollten.

Sie haben Fragen zur Um­set­zung in Ihrem Un­ter­neh­men oder suchen pra­xis­na­he Un­ter­stüt­zung im Daten­schutz und Com­­pli­­an­ce-Ma­­na­ge­­ment? Wir stehen Ihnen mit Er­fah­rung und Ex­per­ti­se zur Seite – spre­chen Sie uns gerne an: consulting@AdOrgaSolutions.de.  

Weitere In­for­ma­tio­nen: https://www.edpb.europa.eu/news/news/2026/cef-2026-edpb-launches-coordinated-enforcement-action-transparency-and-information_en 

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