Im Streit mit Kunden oder Lieferanten, z.B. bei Gewährleistungsfällen, stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang interne oder externe Unterlagen (z.B. Verträge, E-Mails, Abläufe) offengelegt werden dürfen, um eigene Ansprüche zu untermauern. Dies betrifft oft auch sensible Informationen Dritter.
Außergerichtlich gilt: Vorsicht bei der Offenlegung
Ohne vertragliche Pflicht besteht grundsätzlich keine Offenlegungspflicht. Werden interne oder fremde (z. B. kundenbezogene) Informationen weitergegeben, drohen Verstöße gegen Datenschutz-, Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsrecht.
Um das Risiko zu minimieren, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Nur erforderliche Informationen weitergeben.
- Dokumente vor Weitergabe anonymisieren oder schwärzen.
- Zugriff technisch absichern (z. B. Datenräume).
- Zustimmung Dritter einholen.
Im Zivilprozess: Neue Schutzmechanismen
Seit 01.04.2025 können Gerichte Schutzmaßnahmen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) anordnen (§ 273a ZPO)1, z.B.:
- Vertraulichkeitsverpflichtungen
- Zugangsbeschränkungen zu Akten
- Schwärzungen oder Anonymisierungen
- nichtöffentliche Verhandlungen
Ein Antrag auf Schutz muss konkret gestellt, begründet und mit entsprechenden Unterlagen versehen werden. Auch Informationen Dritter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eingebracht werden. Im Einzelfall sollte dies aber vorab rechtlich geprüft werden.
Klären Sie vor jeder Offenlegung, ob sie notwendig, rechtlich zulässig und sinnvoll ist.
Erforderlich ist natürlich, dass Sie die Anforderungen des Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erfüllen (§ 2 GeschGehG). Das GeschGehG verpflichtet Unternehmen, geeignete Maßnahmen zur Geheimhaltung (vgl. §§ 16 – 20 GeschGehG) ihrer Geschäftsgeheimnisse zu treffen und diese zu dokumentieren. Die Dokumentation dient als Nachweis für die getroffenen Maßnahmen und ist im Streitfall entscheidend.
Weitere Informationen:
- WhitePaper: https://www.adorgasolutions.de/wp-content/uploads/2021/04/18-200502-WP_GeschGehG_v10.pdf
- Fachartikel: https://www.adorgasolutions.de/geschaeftsgeheimnisgesetz-geschgehg-verabschiedet/
- https://www.adorgasolutions.de/datenschutz/compliance/geschgehg/
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