AdOrga Solutions GmbH - DSGVO

An­läss­lich der Ham­bur­ger Pride Week weist der Ham­bur­gi­sche Be­auf­trag­te für Daten­schutz und In­for­ma­ti­ons­frei­heit (HmbBfDI) darauf hin, dass Angaben zum Ge­schlecht dem be­son­de­ren Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten unterliegen.

Es wird nicht be­an­stan­det, wenn in For­mu­la­ren zur Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on An­re­de­op­tio­nen ab­ge­fragt werden wie etwa „Frau“, „Herr“ oder „divers“ – solange dies frei­wil­lig erfolgt. In der Regel darf das Ge­schlecht jedoch nicht als Pflicht­an­ga­be ver­langt werden. Den be­trof­fe­nen Per­so­nen muss die Mög­lich­keit of­fen­ste­hen, keine Angabe zu machen. In solchen Fällen ist eine ge­schlechts­neu­tra­le An­spra­che zu wählen.

Eine ver­pflich­ten­de Abfrage ist nur dann zu­läs­sig, wenn sie nach­weis­lich er­for­der­lich ist, so z.B. aus me­di­zi­ni­schen Gründen oder zur Or­ga­ni­sa­ti­on von Mehrbettunterkünften.

Un­ter­neh­men sollten ihre For­mu­la­re re­gel­mä­ßig über­prü­fen und bei Bedarf an­pas­sen, um sowohl dem Dis­kri­mi­nie­rungs­schutz als auch den da­ten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben gerecht zu werden.

Weitere In­for­ma­tio­nen:
Da­ten­schutz­be­hör­de Hamburg: https://datenschutz-hamburg.de/news/zur-pride-week-geschlechtliche-vielfalt-ist-auch-ein-datenschutzthema
Da­ten­schutz­be­hör­de Berlin: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2025/20250722-BlnBDI-PM-Namensaenderung.pdf

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Unsere Leis­tun­gen: https://www.adorgasolutions.de/datenschutz/leistungen/ 

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