Was Ihr Ge­heim­nis auch ist: Schüt­zen Sie es!

Ob Ihr Adressverzeichnis, Preiskalkulationen, Strategien, Ausschreibungsunterlagen, Rezepte, Materialbeschaffung, Buchführungsunterlagen, Software, Rezepturen, Kalkulationen, Recruitingprozesse, Vorschriften, Zeitungen oder etwas ganz anderes: Was auch immer Ihr Unternehmen auszeichnet, ist damit auch Ihr Geschäftsgeheimnis.

Darum hat der Gesetzgeber das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) erlassen. Ziel des Gesetzes ist es, innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse zu erreichen und damit für eine größere Rechtssicherheit zu sorgen.

Schutz wird immer wichtiger.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und damit eine komplett neue Herangehensweise an das Thema ist das Resultat eines sich laufend veränderndes Umfeld. Die Strafvorschriften haben sich verschärft, Gerichte gehen härter gegen Wirtschaftskriminalität vor. Auch nehmen Medien und die Öffentlichkeit viel stärker Notiz von dem Thema als noch vor ein paar Jahren.

Ohne Maß­nah­men kein Schutz.

Geschäftsgeheimnisse sind laut GeschGehG nur noch geschützt, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden. Welche dies genau sind, wird im Gesetz allerdings nicht ausgeführt. Beispiele für erfolgversprechende Handlungen sind:

  • Ver­trag­li­che Geheimhaltungsmaßnahmen

  • Or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen

  • Tech­ni­sche Maßnahmen