
DSGVO, GoBD und GeschGehG richtig verzahnen
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sie auch löschen – jedenfalls dann, wenn der Zweck entfallen ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Was in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Grundsatz der Speicherbegrenzung formuliert ist, wird in der Praxis schnell zu einer komplexen Aufgabe.
Denn steuerrechtliche Vorgaben (GoBD), branchenspezifische Aufbewahrungspflichten und der Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen (GeschGehG) greifen ineinander und stellen Unternehmen vor strukturelle, technische und organisatorische Herausforderungen.
Hinzu kommt: Löschpflichten lassen sich nur erfüllen, wenn bekannt ist, welche Daten überhaupt verarbeitet werden und wo sie gespeichert sind. Ein gepflegtes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) bildet dabei eine wichtige Basis, ebenso wie abgestimmte Prozesse zwischen den Bereichen Datenschutz, IT, Compliance und den Fachabteilungen.
Ein durchdachtes Lösch- und Archivierungskonzept schafft nicht nur „Compliance“, sondern hilft auch dabei, Datenbestände zu strukturieren, Prozesse zu verschlanken und Risiken im Umgang mit sensiblen Informationen zu reduzieren.
Welche Aspekte dabei konkret zu berücksichtigen sind, haben wir in einem kompakten Whitepaper für Sie aufbereitet:
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Welche rechtlichen Anforderungen aus DSGVO, GoBD und GeschGehG zu beachten sind?
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Wie sich Aufbewahrungs- und Löschfristen systematisch dokumentieren und umsetzen lassen?
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Welche Rolle das VVT, ein internes Kontrollsystem und technische Maßnahmen dabei spielen?
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Wie personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse in einem gemeinsamen Konzept geschützt werden können?
Das Whitepaper „Datenschutzkonformes Lösch- und Archivierungskonzept“ kann auf Anfrage per E-Mail consulting@adorgasolutions.de angefordert werden.
Sie möchten Ihr Lösch- und Archivierungskonzept überprüfen, anpassen oder neu erstellen?
Wir unterstützen Sie gerne dabei – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung im Datenschutzmanagementsystem.
Ob es um die Fristenlogik, die Einbindung technischer Maßnahmen oder die Dokumentation im VVT geht: Gemeinsam schaffen wir eine praxisnahe, rechtssichere Lösung.
Bei Interesse oder Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns einfach unter: consulting@adorgasolutions.de .


