
Ein wirksames Datensicherheitskonzept beginnt immer mit der Frage, welchen Schutzbedarf personenbezogene Daten besitzen.
Die Grundlage: Schutzbedarf als Maßstab der Datensicherheit
Die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Schutzbedarf der jeweils verarbeiteten Informationen ist. Verantwortliche müssen darlegen können, weshalb sie bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und wie diese zu einem angemessenen Schutzniveau beitragen. Ohne eine strukturierte Einordnung der Daten bleibt diese Begründung lückenhaft. Schutzstufenkonzepte bieten hierfür eine belastbare methodische Grundlage.
Warum sind Daten nicht gleich Daten?
Personenbezogene Daten unterscheiden sich deutlich in ihrer Sensibilität. Während einige Angaben nur geringe Auswirkungen haben, können andere zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DS-GVO handelt. Ein Schutzstufenkonzept ordnet diese Daten ihrem entsprechenden Schadenspotenzial zu. Damit lässt sich nachvollziehbar ableiten, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Risiken angemessen zu adressieren.
Verschiedene Modelle – ein gemeinsames Ziel
In der Praxis haben sich unterschiedliche Schutzstufenkonzepte etabliert. Besonders bekannt ist das Modell der niedersächsischen Aufsichtsbehörde, das Daten in fünf Schutzstufen von geringem bis sehr hohem Schadenspotenzial einordnet. Auch das Standard-Datenschutzmodell (SDM) arbeitet mit Schutzbedarfsstufen, legt jedoch den Fokus stärker auf das Ausgangsrisiko der jeweiligen Verarbeitung. Ergänzend dazu bietet der BSI-Grundschutz methodische Orientierung, insbesondere im Kontext der Informationssicherheit.
Obwohl die Modelle unterschiedliche Schwerpunkte setzen, verfolgen sie dasselbe Ziel: eine nachvollziehbare, strukturierte Einordnung von Daten, um anschließend passende Sicherheitsmaßnahmen ableiten zu können.
Praktische Bedeutung anhand eines Beispiels
Der Nutzen eines Schutzstufenkonzepts wird besonders deutlich bei Daten, deren Offenlegung erhebliche oder sogar existenzielle Folgen haben kann. So ordnet das niedersächsische Modell Informationen über potenzielle Opfer von Straftaten etwa in die höchste Schutzstufe ein. Ein unzureichender Schutz könnte Gesundheit, Leben oder Freiheit gefährden. Hier wird klar: Ohne eine präzise Klassifizierung ist keine angemessene Sicherheitsarchitektur möglich.
Warum Schutzstufen allein nicht ausreichen
So wertvoll Schutzstufenkonzepte auch sind, sie betrachten nur die Schwere eines möglichen Schadens. Für die DS-GVO genügt das jedoch nicht. Verantwortliche müssen deshalb zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten. Ein sehr hohes Schadenspotenzial mit äußerst geringer Wahrscheinlichkeit erfordert andere Maßnahmen als ein moderates Schadenspotenzial mit hoher Wahrscheinlichkeit. Die Schutzstufe ist daher nur ein Baustein der Risikoanalyse.
Fazit: Ein notwendiger, aber nicht alleiniger Baustein der Sicherheitsarchitektur.
Schutzstufenkonzepte schaffen Transparenz, sorgen für einheitliche Maßstäbe und ermöglichen es Verantwortlichen, Schutzmaßnahmen nachvollziehbar zu begründen – ein Kernelement der Rechenschaftspflicht. Sie ersetzen jedoch keine Risikoanalyse. Erst die Kombination aus Datenklassifizierung, Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswahl risikoorientierter Maßnahmen führt zu einem tragfähigen Datensicherheitskonzept, das die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) konsequent umsetzt.
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