Der weit ver­brei­te­te Ein­druck, der US Cloud Act be­tref­fe aus­schließ­lich US-ame­ri­­ka­­ni­­sche An­bie­ter, ist falsch. Auch eu­ro­päi­sche Un­ter­neh­men können unter die US-Ju­ris­­di­k­­ti­on fallen, selbst wenn sie keine Toch­ter­ge­sell­schaft in den USA haben.

Bereits ge­ziel­te ge­schäft­li­che Kon­tak­te in die USA („spe­ci­fic per­so­nal ju­ris­dic­tion“) oder eine dau­er­haf­te Präsenz („general per­so­nal ju­ris­dic­tion“) können ausreichen.

Wird US-Recht an­wend­bar, kann ein Her­aus­ga­be­ver­lan­gen für Daten ent­ste­hen, die sich „im Besitz, in der Ver­wah­rung oder unter der Kon­trol­le“ eines Un­ter­neh­mens befinden.

Die Aus­le­gung des Kon­troll­be­griffs ist un­ein­heit­lich und muss im Ein­zel­fall be­wer­tet werden. Gleich­zei­tig bleibt die DSGVO maß­geb­lich: Eine Her­aus­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ist nur zu­läs­sig, wenn die An­for­de­run­gen des EU-Rechts erfüllt sind. An­dern­falls ist die Über­mitt­lung abzulehnen.

Ein ak­tu­el­ler Fall aus Kanada1 zeigt, dass ex­tra­ter­ri­to­ria­le Her­aus­ga­be­ver­lan­gen real sind und in­ter­na­tio­nal zu­neh­mend an Re­le­vanz gewinnen.

Was be­deu­tet das für Unternehmen?
  • Prüfen Sie, ob aus­län­di­sches Recht für be­stehen­de oder ge­plan­te Da­ten­ver­ar­bei­tun­gen re­le­vant werden kann.
  • Ver­trags­be­zie­hun­gen und Da­ten­flüs­se sollten dar­auf­hin be­wer­tet werden.
  • Interne Pro­zes­se und Ent­schei­dungs­we­ge für den Umgang mit Her­aus­ga­be­ver­lan­gen sind festlegen.
Appell an die Geschäftsführung

Eta­blie­ren Sie klare Struk­tu­ren für mög­li­che Da­ten­zu­grif­fe aus dem Ausland und be­zie­hen Sie Ihre Datenschutz­beauftragte früh­zei­tig ein.

So re­du­zie­ren Sie recht­li­che Risiken und schaf­fen die Vor­aus­set­zung, um DSGVO-Kon­­­for­­mi­­tät auch im in­ter­na­tio­na­len Kontext ver­läss­lich sicherzustellen.

Sie haben Fragen zur Um­set­zung in Ihrem Un­ter­neh­men oder suchen pra­xis­na­he Un­ter­stüt­zung im Daten­schutz und Com­­pli­­an­ce-Ma­­na­ge­­ment? Wir stehen Ihnen mit Er­fah­rung und Ex­per­ti­se zur Seite – spre­chen Sie uns gerne an: consulting@AdOrgaSolutions.de.  

1 https://www.heise.de/news/Kanadisches-Gericht-OVHcloud-aus-Frankreich-muss-Nutzerdaten-herausgeben-11092024.html

https://stiftungdatenschutz.org/veroeffentlichungen/datenschutz-im-fokus/datenschutz-im-fokus-detailansicht/us-cloud-act-microsoft-kann-zugriff-durch-us-behoerden-nicht-ausschliessen-600

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