Regina Mühlich, AdOrga Solutions: Regulierung wird steuerbar, wenn sie organisiert wird.

Für nach dem 12. Sep­tem­ber 2026 in der EU in Verkehr ge­brach­te ver­netz­te Pro­duk­te und ver­bun­de­ne Dienste greift nun die be­son­de­re Ge­stal­tungs­pflicht aus Art. 3 Abs. 1 Data Act. Demnach müssen Pro­dukt­da­ten und zu­ge­hö­ri­ge Dienst­da­ten grund­sätz­lich so be­reit­ge­stellt werden, dass Nutzer leicht, sicher, un­ent­gelt­lich und in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen sowie ma­­schi­­nen-les­­ba­­ren Format darauf zu­grei­fen können. Soweit re­le­vant und tech­nisch machbar, soll der Zugriff un­mit­tel­bar möglich sein. Die übrigen Vor­schrif­ten des Data Acts gelten bereits seit dem 12. Sep­tem­ber 2025.

Be­deu­tung für die Datenschutzpraxis

Soweit die zu­gäng­lich zu ma­chen­den Nu­t­­zungs-, Geräte-, Stan­d­ort- oder Dia­gno­se­da­ten per­so­nen­be­zo­gen sind, muss die tech­ni­sche Um­set­zung gleich­zei­tig den An­for­de­run­gen der DSGVO genügen. Der Data Act schafft keine all­ge­mei­ne zu­sätz­li­che Rechts­grund­la­ge für die Wei­ter­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an einen Nutzer, der nicht zu­gleich die be­trof­fe­ne Person ist. „Access by Design“ muss daher mit Daten­schutz durch Tech­nik­ge­stal­tung, Be­rech­ti­gungs­prü­fung, Da­ten­mi­ni­mie­rung und an­ge­mes­se­ner Zu­griffs­si­cher­heit ver­bun­den werden.

Hand­lungs­be­darf

Her­stel­ler ver­netz­ter Pro­duk­te und An­bie­ter ver­bun­de­ner Dienste sollten für ab jetzt in den Verkehr ge­brach­te Pro­duk­te do­ku­men­tie­ren, welche Daten ent­ste­hen, welche davon per­so­nen­be­zo­gen sind und wie der Nut­zer­zu­gang tech­nisch um­ge­setzt wird. Ins­be­son­de­re sind Rollen und Rechts­grund­la­gen, Iden­­ti­­täts- und Berech-ti­­gungs­­­kon­­­trol­­len, sichere Schnitt­stel­len, Schutz vor un­be­fug­ter Da­ten­wei­ter­ga­be sowie die Ab­stim­mung von Pro­dukt­do­ku­men­ta­ti­on, das Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, das Lösch­kon­zept, die tech­­nisch-or­­ga­­ni­­sa­­to­ri­­schen Maß­nah­men (TOM) und ge­ge­be­nen­falls die Da­ten­­­schutz-Fol­­gen­a­b­­schä­t­­zung (DSFA) zu prüfen.

Quellen:
Eu­ro­päi­sche Com­mis­si­on – Data Act: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-act
Amts­blatt der EU Ver­ord­nung 2023/2854  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302854

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