Regina Mühlich, AdOrga Solutions: Regulierung wird steuerbar, wenn sie organisiert wird.

Künst­li­che In­tel­li­genz (KI) ist längst im Re­crui­ting an­ge­kom­men. Be­wer­bun­gen werden au­to­ma­ti­siert vor­sor­tiert, Le­bens­läu­fe ana­ly­siert, Kan­di­da­ten mit Stel­len­pro­fi­len ab­ge­gli­chen oder mit Hilfe von Chat­bots durch den Be­wer­bungs­pro­zess geführt. Was auf den ersten Blick nach Ef­fi­zi­enz und einfach klingt, ist recht­lich und or­ga­ni­sa­to­risch deut­lich anspruchsvoller.

Re­crui­ting be­trifft Men­schen in einer sen­si­blen Si­tua­ti­on. Sie be­wer­ben sich um einen Ar­beits­platz, stehen in einem Ab­hän­­gi­g­keits- und Er­war­tungs­ver­hält­nis und haben re­gel­mä­ßig nur be­grenz­ten Ein­blick, wie ihre Daten ver­ar­bei­tet und be­wer­tet werden. Werden in diesem Prozess KI-Systeme ein­ge­setzt, treffen Daten­schutz, Gleich­be­hand­lung, Ar­beits­recht und die KI-Ver­­or­d­­nung direkt aufeinander.

Für Un­ter­neh­men be­deu­tet das: KI im Re­crui­ting ist kein reines IT- oder HR-Thema. Es ist ein Governance-Thema.

KI im Be­wer­bungs­pro­zess: Wo beginnt das Risiko?

Nicht jedes di­gi­ta­le Be­wer­ber­ma­nage­ment­sys­tem ist au­to­ma­tisch ein KI-System. Kri­tisch wird es dann, wenn Systeme nicht nur Daten ver­wal­ten, sondern Be­wer­ber­da­ten ana­ly­sie­ren, be­wer­ten, sor­tie­ren oder Emp­feh­lun­gen aussprechen.

Ty­pi­sche Bei­spie­le sind:

  • au­to­ma­ti­sier­te CV-Analysen,
  • Matching-Systeme zwi­schen Be­wer­ber­pro­fil und Stellenbeschreibung,
  • Ranking- oder Scoring-Funktionen,
  • au­to­ma­ti­sier­te Vorauswahl,
  • Chat­bots im Bewerbungsprozess,
  • Tools zur Aus­wer­tung von In­ter­views oder Videoaufnahmen,
  • Systeme zur Per­sön­­lich­keits-, Ver­­hal­­tens- oder Eignungsbewertung.

Gerade solche Funk­tio­nen können er­heb­li­chen Ein­fluss darauf haben, ob Be­wer­ber über­haupt in die nächste Aus­wahl­run­de kommen. Selbst wenn am Ende formal ein Mensch ent­schei­det, kann eine vor­he­ri­ge KI-Be­­wer­­tung die Ent­schei­dung fak­tisch vorprägen.

Das ist da­ten­schutz­recht­lich und or­ga­ni­sa­to­risch relevant.

Daten­schutz: Be­wer­ber­da­ten sind be­son­ders sensibel

Im Re­crui­ting werden zahl­rei­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet: Kon­takt­da­ten, Le­bens­lauf, Zeug­nis­se, Qua­li­fi­ka­tio­nen, be­ruf­li­cher Wer­de­gang, Ge­halts­vor­stel­lun­gen, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten sowie In­for­ma­tio­nen, die Rück­schlüs­se auf Alter, Her­kunft, Ge­schlecht, Ge­sund­heit, Re­li­gi­on oder andere be­son­ders ge­schütz­te Merk­ma­le zulassen.

Der Einsatz von KI kann diese Risiken ver­stär­ken. Denn KI-Systeme er­ken­nen Muster, bilden Wahr­schein­lich­kei­ten und können auch aus schein­bar neu­tra­len In­for­ma­tio­nen Rück­schlüs­se ziehen. Das gilt be­son­ders dann, wenn große Da­ten­men­gen aus­ge­wer­tet oder Be­wer­ber mit­ein­an­der ver­gli­chen werden.

Un­ter­neh­men müssen daher prüfen:

  • Welche Daten ver­ar­bei­tet das System?
  • Zu welchem Zweck erfolgt die Verarbeitung?
  • Ist die Ver­ar­bei­tung für den kon­kre­ten Re­­crui­­ting-Prozess erforderlich?
  • Welche Er­geb­nis­se erzeugt das System?
  • Wer sieht diese Ergebnisse?
  • Wie werden Be­wer­ber informiert?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Welche Rolle spielt das KI-Er­­ge­b­­nis bei der Entscheidung?

Die Grund­sät­ze der DSGVO gelten auch beim Einsatz mo­der­ner Re­­crui­­ting-Tools un­ver­än­dert: Recht­mä­ßig­keit, Trans­pa­renz, Zweck­bin­dung, Da­ten­mi­ni­mie­rung, Rich­tig­keit, Spei­cher­be­gren­zung, In­te­gri­tät und Ver­trau­lich­keit sowie Rechenschaftspflicht.

Gerade die Re­chen­schafts­pflicht wird in der Praxis häufig un­ter­schätzt. Es reicht nicht aus, ein Tool ein­zu­set­zen und darauf zu ver­trau­en, dass der An­bie­ter schon alles richtig macht. Das Un­ter­neh­men muss nach­wei­sen können, dass der Einsatz des Systems geprüft, be­wer­tet und or­ga­ni­sa­to­risch ein­ge­bun­den wurde.

KI-Ver­­or­d­­nung: Re­crui­ting kann Hoch­­ri­­si­­ko-Bereich sein

Die KI-Ver­­or­d­­nung stuft be­stimm­te KI-Systeme im Bereich Be­schäf­ti­gung und Per­so­nal­ma­nage­ment als Hoch­­ri­­si­­ko-KI ein. Dazu können ins­be­son­de­re Systeme gehören, die für die Ein­stel­lung oder Auswahl na­tür­li­cher Per­so­nen ein­ge­setzt werden, etwa zur Schal­tung ziel­ge­rich­te­ter Stel­len­an­zei­gen, zur Analyse oder Fil­te­rung von Be­wer­bun­gen oder zur Be­wer­tung von Kandidaten.

Die be­son­de­ren Hoch­­ri­­si­­ko-An­­for­­de­run­­gen für solche Systeme werden nach ak­tu­el­lem EU-Zei­t­­plan nicht voll­stän­dig sofort an­wend­bar. Für be­stimm­te Hoch­­ri­­si­­ko-KI-Systeme in Be­rei­chen wie Be­schäf­ti­gung, Bildung, kri­ti­sche In­fra­struk­tur oder Mi­gra­ti­on nennt die EU-Kom­­mis­­si­on derzeit den 2. De­zem­ber 2027 als maß­geb­li­chen Anwendungszeitpunkt.

Das be­deu­tet aber nicht, dass Un­ter­neh­men bis dahin ab­war­ten können. Denn viele Vor­ar­bei­ten brau­chen Zeit: Be­stands­auf­nah­me, Ri­si­ko­be­wer­tung, Da­ten­schutz­prü­fung, Ver­trags­prü­fung, An­pas­sung von Da­ten­schutz­hin­wei­sen, interne Zu­stän­dig­kei­ten, Schu­lung der be­tei­lig­ten Per­so­nen und Dokumentation.

Hinzu kommt: Andere Pflich­ten der KI-Ver­­or­d­­nung gelten bereits früher. Die Pflicht zur KI-Kom­­pe­­tenz gilt bereits seit Februar 2025. Trans­pa­renz­pflich­ten für be­stimm­te KI-Systeme gelten nach ak­tu­el­ler EU-In­­­for­­ma­­ti­on ab August 2026. Un­ter­neh­men sollten daher spä­tes­tens jetzt wissen, wo im Re­crui­ting KI ein­ge­setzt wird und welche Rolle diese Systeme im Aus­wahl­pro­zess spielen.

Mensch­li­che Ent­schei­dung reicht nicht immer aus

Ein häu­fi­ger Irrtum ist: „Die KI ent­schei­det ja nicht allein, am Ende schaut immer noch ein Mensch darauf.“

Das kann richtig sein, reicht aber nicht au­to­ma­tisch aus. Ent­schei­dend ist, ob die mensch­li­che Kon­trol­le tat­säch­lich wirksam ist. Können Re­crui­ter oder Füh­rungs­kräf­te das Er­geb­nis nach­voll­zie­hen? Können sie es kri­tisch hin­ter­fra­gen? Gibt es klare Vor­ga­ben, wann ein KI-Vor­­­schlag über­prüft oder über­stimmt werden muss? Wird do­ku­men­tiert, wie die Ent­schei­dung zu­stan­de ge­kom­men ist?

Wenn ein System Be­wer­bun­gen vor­sor­tiert und nur die „besten“ Be­wer­ber sicht­bar macht, kann die mensch­li­che Ent­schei­dung bereits er­heb­lich be­ein­flusst sein. Der Mensch ent­schei­det dann mög­li­cher­wei­se nur noch in­ner­halb einer zuvor tech­nisch ver­eng­ten Auswahl. Deshalb müssen Un­ter­neh­men nicht nur das Tool, sondern den ge­sam­ten Prozess be­trach­ten.

Dis­kri­mi­nie­rungs­ri­si­ken ernst nehmen

Re­crui­ting ist auch aus Gleich­be­hand­lungs­sicht sen­si­bel. KI-Systeme können be­stehen­de Muster aus Trai­nings­da­ten über­neh­men oder schein­bar neu­tra­le Kri­te­ri­en ver­wen­den, die be­stimm­te Gruppen mit­tel­bar be­nach­tei­li­gen. Bei­spie­le sind:

  • Lücken im Lebenslauf,
  • be­stimm­te Ausbildungswege,
  • Sprach­mus­ter,
  • Wohn­or­te,
  • frühere Ar­beit­ge­ber,
  • Teil­zeit­bio­gra­fien,
  • Aus­lands­er­fah­rung,
  • Al­ters­in­di­ka­to­ren,
  • Angaben zu Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Herkunft.

Nicht jedes dieser Kri­te­ri­en ist per se un­zu­läs­sig. Pro­ble­ma­tisch wird es aber, wenn ein System daraus Be­wer­tun­gen ab­lei­tet, die für die kon­kre­te Po­si­ti­on nicht er­for­der­lich oder nicht sach­lich ge­recht­fer­tigt sind. Un­ter­neh­men sollten daher be­son­ders sorg­fäl­tig prüfen, welche Be­wer­tungs­kri­te­ri­en ein­flie­ßen und ob diese Kri­te­ri­en tat­säch­lich stel­len­be­zo­gen, er­for­der­lich und dis­kri­mi­nie­rungs­arm sind.

Dienst­leis­ter und Tools: Nicht nur auf An­bie­ter­zu­sa­gen verlassen

Viele Re­­crui­­ting-Tools werden von ex­ter­nen An­bie­tern be­reit­ge­stellt. Damit stellen sich zu­sätz­li­che Fragen:

  • Liegt eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung vor (inkl. TOM)?
  • Wer ist für welche Ver­ar­bei­tung verantwortlich?
  • Werden Daten für eigene Zwecke des An­bie­ters genutzt?
  • Werden Be­wer­ber­da­ten zum Trai­ning von Mo­del­len verwendet?
  • Wo werden die Daten gespeichert?
  • Welche Un­ter­auf­trag­neh­mer gibt es?
  • Kommt es zu Drittlandübermittlungen?
  • Wie werden Lö­schung und Export geregelt?
  • Welche In­for­ma­tio­nen stellt der An­bie­ter zur Funk­ti­ons­wei­se des Systems bereit?

Gerade bei KI-Fun­k­­tio­­nen sollten Un­ter­neh­men nicht nur die Mar­ke­ting­be­schrei­bung des Tools be­trach­ten. Ent­schei­dend sind be­last­ba­re In­for­ma­tio­nen zur tat­säch­li­chen Ver­ar­bei­tung, zu Rollen, Da­ten­flüs­sen, Risiken, Kon­troll­mög­lich­kei­ten und Nachweisen.

Was Un­ter­neh­men jetzt konkret tun sollten

Un­ter­neh­men müssen ihre Re­­crui­­ting-Pro­­zes­­se systema­tisch über­prü­fen. Dabei geht es nicht darum, KI pau­schal zu ver­mei­den. Es geht darum, KI bewusst, kon­trol­liert und nach­voll­zieh­bar einzusetzen.

Emp­feh­lens­wert sind nach­ste­hen­de Schritte:

  1. KI-Be­­stand­s­auf­­nah­­me im Re­crui­ting durchführen
    Welche Tools werden genutzt? Welche Funk­tio­nen ent­hal­ten KI oder au­to­ma­ti­sier­te Be­wer­tung? Werden Be­wer­bun­gen nur ver­wal­tet oder auch ana­ly­siert, sor­tiert, be­wer­tet oder empfohlen?
  2. Zwecke und Rechts­grund­la­gen prüfen
    Für jeden Einsatz ist klar zu do­ku­men­tie­ren, warum das Tool ver­wen­det wird, welche Daten ver­ar­bei­tet werden und auf welcher Rechts­grund­la­ge dies erfolgt.
  3. Da­ten­­­schutz-Fol­­gen­a­b­­schä­t­­zung prüfen
    Bei KI-ge­­stüt­z­­ten Be­­wer­­tungs- oder Aus­wahl­pro­zes­sen kann eine Da­ten­­­schutz-Fol­­gen­a­b­­schä­t­­zung er­for­der­lich sein.
  4. Be­wer­ber­in­for­ma­tio­nen aktualisieren
    Da­ten­schutz­hin­wei­se müssen ver­ständ­lich er­klä­ren, welche Daten ver­ar­bei­tet werden, ob KI oder au­to­ma­ti­sier­te Ver­fah­ren ein­ge­setzt werden, welche Zwecke ver­folgt werden und welche Rechte Be­wer­ber haben.
  5. Zu­grif­fe beschränken
    Nicht jede In­for­ma­ti­on gehört zu jeder Person im Re­­crui­­ting-Prozess. Füh­rungs­kräf­te sollten nur die In­for­ma­tio­nen er­hal­ten, die sie für die fach­li­che Be­wer­ber­aus­wahl benötigen.
  6. Mensch­li­che Kon­trol­le festlegen
    Es ist klar zu regeln, wer KI-Er­­ge­b­­nis­­se prüft, wie mit Zwei­fels­fäl­len um­zu­ge­hen ist und dass KI-Vor­­­schlä­­ge nicht un­ge­prüft über­nom­men werden dürfen.
  7. Lösch­fris­ten definieren
    Be­wer­ber­da­ten dürfen nicht un­be­grenzt im System ver­blei­ben. Für ein­ge­stell­te und ab­ge­lehn­te Be­wer­ber sind un­ter­schied­li­che Auf­­­be­­wah­rungs- und Lösch­kon­zep­te erforderlich.
  8. Ver­trä­ge und Dienst­leis­ter prüfen
    Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung, Dritt­land­über­mitt­lun­gen, Un­ter­auf­trag­neh­mer, Trai­nings­zwe­cke und Lösch­me­cha­nis­men sollten vor dem Einsatz geprüft und do­ku­men­tiert – und um­ge­setzt – werden.
  9. KI-Kom­­pe­­tenz sicherstellen
    Per­so­nen, die KI-Systeme im Re­crui­ting ein­set­zen oder deren Er­geb­nis­se be­wer­ten, be­nö­ti­gen ein grund­le­gen­des Ver­ständ­nis der Funk­ti­ons­wei­se, der Grenzen und der Risiken.
  10. Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten früh­zei­tig einbinden
    Der Datenschutz­beauftragte sollte nicht erst hin­zu­ge­zo­gen werden, wenn das Tool bereits ein­ge­führt ist. Seine Ein­bin­dung ist be­son­ders wichtig bei der Be­wer­tung von Risiken, In­for­ma­ti­ons­pflich­ten, Da­ten­­­schutz-Fol­­gen­a­b­­schä­t­­zung, Dienst­leis­ter­steue­rung und Nach­weis­do­ku­men­ta­ti­on. Er sollte von Anfang an mit am Tisch sitzen.
Fazit: KI im Re­crui­ting braucht klare Leitplanken

KI kann Re­­crui­­ting-Pro­­zes­­se un­ter­stüt­zen und Un­ter­neh­men ent­las­ten. Sie kann Be­wer­bun­gen struk­tu­rie­ren, Abläufe be­schleu­ni­gen und HR-Ab­­tei­­lun­­gen bei wie­der­keh­ren­den Auf­ga­ben helfen.

Sie darf aber nicht dazu führen, dass Aus­wahl­ent­schei­dun­gen in­trans­pa­rent, schwer über­prüf­bar oder dis­kri­mi­nie­rungs­an­fäl­lig werden.

Un­ter­neh­men dürfen KI im Re­crui­ting nicht iso­liert als Ef­fi­zi­enz­the­ma be­trach­ten. Ent­schei­dend ist eine saubere Pro­zess­ge­stal­tung: klare Zwecke, ge­prüf­te Rechts­grund­la­gen, trans­pa­ren­te In­for­ma­ti­on, be­schränk­te Zu­grif­fe, wirk­sa­me mensch­li­che Kon­trol­le, an­ge­mes­se­ne Lösch­fris­ten und nach­voll­zieh­ba­re Dokumentation.

Gerade im Be­wer­bungs­pro­zess gilt: Nicht alles, was tech­nisch möglich ist, gehört in einen rechts­si­che­ren und fairen Auswahlprozess.

Wir un­ter­stüt­zen Un­ter­neh­men gerne bei der Prüfung be­stehen­der Re­­crui­­ting-Pro­­zes­­se, der Be­wer­tung ein­ge­setz­ter KI-Tools, der An­pas­sung von Da­ten­schutz­hin­wei­sen sowie beim Aufbau ge­eig­ne­ter in­ter­ner Vor­ga­ben und Nach­wei­se. Spre­chen Sie uns gerne an: consulting@AdOrgaSolutions.de 

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