DSGVO, GoBD und GeschGehG richtig verzahnen

Wer per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet, muss sie auch löschen – je­den­falls dann, wenn der Zweck ent­fal­len ist und keine ge­setz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflicht mehr besteht. Was in der Da­ten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DSGVO) als Grund­satz der Spei­cher­be­gren­zung for­mu­liert ist, wird in der Praxis schnell zu einer kom­ple­xen Aufgabe.

Denn steu­er­recht­li­che Vor­ga­ben (GoBD), bran­chen­spe­zi­fi­sche Auf­be­wah­rungs­pflich­ten und der Schutz ver­trau­li­cher Un­ter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen (GeschGehG) greifen in­ein­an­der und stellen Un­ter­neh­men vor struk­tu­rel­le, tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Herausforderungen.

Hinzu kommt: Lösch­pflich­ten lassen sich nur er­fül­len, wenn bekannt ist, welche Daten über­haupt ver­ar­bei­tet werden und wo sie ge­spei­chert sind. Ein ge­pfleg­tes Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten (VVT) bildet dabei eine wich­ti­ge Basis, ebenso wie ab­ge­stimm­te Pro­zes­se zwi­schen den Be­rei­chen Daten­schutz, IT, Com­pli­ance und den Fachabteilungen.

Ein durch­dach­tes Lösch- und Ar­chi­vie­rungs­kon­zept schafft nicht nur „Com­pli­ance“, sondern hilft auch dabei, Da­ten­be­stän­de zu struk­tu­rie­ren, Pro­zes­se zu ver­schlan­ken und Risiken im Umgang mit sen­si­blen In­for­ma­tio­nen zu reduzieren.

Welche Aspekte dabei konkret zu be­rück­sich­ti­gen sind, haben wir in einem kom­pak­ten White­pa­per für Sie aufbereitet:
  • Welche recht­li­chen An­for­de­run­gen aus DSGVO, GoBD und GeschGehG zu be­ach­ten sind?

  • Wie sich Auf­­­be­­wah­rungs- und Lösch­fris­ten systema­tisch do­ku­men­tie­ren und um­set­zen lassen?

  • Welche Rolle das VVT, ein in­ter­nes Kon­troll­sys­tem und tech­ni­sche Maß­nah­men dabei spielen?

  • Wie per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten und Ge­schäfts­ge­heim­nis­se in einem ge­mein­sa­men Konzept ge­schützt werden können?

Das White­pa­per „Da­ten­schutz­kon­for­mes Lösch- und Ar­chi­vie­rungs­kon­zept“  kann auf Anfrage per E-Mail consulting@adorgasolutions.de an­ge­for­dert werden.

Sie möchten Ihr Lösch- und Ar­chi­vie­rungs­kon­zept über­prü­fen, an­pas­sen oder neu er­stel­len?
Wir un­ter­stüt­zen Sie gerne dabei – von der ersten Be­stands­auf­nah­me bis zur Um­set­zung im Da­ten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem.
Ob es um die Fris­ten­lo­gik, die Ein­bin­dung tech­ni­scher Maß­nah­men oder die Do­ku­men­ta­ti­on im VVT geht: Ge­mein­sam schaf­fen wir eine pra­xis­na­he, rechts­si­che­re Lösung.

Bei In­ter­es­se oder Fragen zum Thema kon­tak­tie­ren Sie uns einfach unter: consulting@adorgasolutions.de .


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