Fast jedes Un­ter­neh­men verfügt bereits über ir­gend­ei­ne Form von Da­ten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on. Zu­stän­dig­kei­ten wurden fest­ge­legt, Ver­zeich­nis­se an­ge­legt, Richt­li­ni­en ge­schrie­ben und Pro­zes­se be­schrie­ben. Die ent­schei­den­de Frage lautet jedoch: Funk­tio­niert diese Or­ga­ni­sa­ti­on auch im Unternehmensalltag?

Darüber sprach Regina Mühlich, Wirt­schafts­ju­ris­tin und Ge­schäfts­füh­re­rin der AdOrga Solutions GmbH, in Folge 167 des c’t-Datenschutz-Podcasts „Aus­le­gungs­sa­che“. Ge­sprächs­part­ner waren Holger Bleich, Re­dak­teur bei c’t, und Jörg Heid­rich, Jus­ti­zi­ar bei Heise Medien.

Daten­schutz braucht klare Strukturen

Ein Da­ten­­­schutz-Ma­­na­ge­­men­t­­sys­­tem (kurz DSMS) bündelt die Regeln, Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Abläufe, mit denen ein Un­ter­neh­men seine da­ten­schutz­recht­li­chen An­for­de­run­gen umsetzt. Dabei geht es nicht darum, mög­lichst viele Do­ku­men­te zu er­stel­len. Ent­schei­dend ist viel­mehr, dass die vor­ge­se­he­nen Pro­zes­se zum Un­ter­neh­men passen und von den Be­tei­lig­ten tat­säch­lich um­ge­setzt werden können. Das zeigt sich be­son­ders in Si­tua­tio­nen, in denen Un­ter­neh­men schnell und ver­läss­lich handeln müssen: etwa bei Aus­kunfts­er­su­chen be­trof­fe­ner Per­so­nen oder bei einer mög­li­chen Da­ten­schutz­ver­let­zung. Wenn Zu­stän­dig­kei­ten erst im kon­kre­ten Fall geklärt werden müssen, fehlen häufig wert­vol­le Zeit, not­wen­di­ge In­for­ma­tio­nen und ab­ge­stimm­te Entscheidungswege.

Ein pra­xis­taug­li­ches DSMS schafft hierfür klare Strukturen:

  • Wer über­nimmt welche Aufgaben?
  • Welche Stellen müssen ein­be­zo­gen werden?
  • Welche Abläufe gelten bei Aus­kunfts­an­fra­gen oder Datenschutzverletzungen?
  • Wo werden Ent­schei­dun­gen und Maß­nah­men dokumentiert?
  • Wie wird re­gel­mä­ßig geprüft, ob die Pro­zes­se wei­ter­hin funktionieren?
Ein DSMS muss zum Un­ter­neh­men passen

Da­ten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on lässt sich nicht einfach aus einer Vorlage über­neh­men. Un­ter­neh­mens­grö­ße, Ge­schäfts­mo­dell, ein­ge­setz­te Systeme, vor­han­de­ne Ver­ant­wort­lich­kei­ten und kon­kre­te Ver­ar­bei­tungs­ri­si­ken müssen be­rück­sich­tigt werden. Ein DSMS muss deshalb nicht mög­lichst um­fang­reich, sondern an­ge­mes­sen, nach­voll­zieh­bar und im Un­ter­neh­mens­all­tag hand­hab­bar sein. Es sollte be­stehen­de Pro­zes­se auf­grei­fen und Daten­schutz dort in­te­grie­ren, wo per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten tat­säch­lich ver­ar­bei­tet werden. Damit wird Daten­schutz zu einem Be­stand­teil der Un­ter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on und der Go­ver­nan­ce. Klare Ver­ant­wort­lich­kei­ten, ver­bind­li­che Abläufe und eine nach­voll­zieh­ba­re Do­ku­men­ta­ti­on tragen dazu bei, re­gu­la­to­ri­sche An­for­de­run­gen steu­er­bar zu machen.

Am Ende zählt nicht die schöns­te Richt­li­nie, sondern ein Da­ten­­­schutz-Ma­­na­ge­­men­t­­sys­­tem, das in der Praxis funktioniert.

Zum Podcast

Ganz ohne „Aus­le­gungs­sa­che“ ging es bei dem Ge­spräch na­tür­lich nicht – und auch der Humor kam nicht zu kurz. Regina Mühlich bedankt sich bei Holger Bleich und Jörg Heid­rich für die Ein­la­dung und das an­ge­neh­me Gespräch.

Die voll­stän­di­ge Folge „Daten­schutz mit System“ ist hier ab­ruf­bar: Aus­le­gungs­sa­che, Folge 167: Daten­schutz mit System 

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