AdOrga Solutions GmbH - Data Protection

Das bri­ti­sche Par­la­ment hat am 11.06.2025 den Data (Use and Access) Bill ver­ab­schie­det, der wenige Tage später die kö­nig­li­che Zu­stim­mung („Royal Assent“) er­hal­ten hat.

Hin­ter­grund:

Nach dem Brexit hatte das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich zu­nächst die eu­ro­päi­sche Da­ten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (General Data Pro­tec­tion Re­gu­la­ti­on, GDPR) nahezu un­ver­än­dert ins na­tio­na­le Recht über­nom­men („UK-GDPR“). Die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on erließ dar­auf­hin 2021 einen An­ge­mes­sen­heits­be­schluss, der den freien Da­ten­ver­kehr mit Groß­bri­tan­ni­en erlaubte.

Mehrere Anläufe für eine Reform sind in den letzten Jahren ge­schei­tert. Mit dem neuen Gesetz möchte die bri­ti­sche Re­gie­rung nun mehr Fle­xi­bi­li­tät für na­tio­na­le In­ter­es­sen und wirt­schaft­li­ches Wachs­tum schaffen.

Was ändert sich?

Das neue Gesetz bringt vor allem Er­leich­te­run­gen und An­pas­sun­gen an ver­schie­de­nen Stellen:

  • Die Rechts­grund­la­gen für Da­ten­ver­ar­bei­tung werden teil­wei­se ge­lo­ckert, z. B. bei wis­sen­schaft­li­cher Forschung.

  • Für be­stimm­te „an­er­kann­te be­rech­tig­te In­ter­es­sen“ ent­fällt künftig die Abwägungspflicht.

  • Der Se­cre­ta­ry of State erhält wei­ter­ge­hen­de Be­fug­nis­se, Dritt­län­der als an­ge­mes­sen zu klas­si­fi­zie­ren, selbst wenn deren Da­ten­schutz­ni­veau etwas nied­ri­ger ist.

  • Än­de­run­gen gibt es auch bei der Ein­ord­nung be­son­de­rer Ka­te­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.

Darüber hinaus ver­folgt das Gesetz eine um­fas­sen­de­re Da­ten­stra­te­gie. Unter der In­itia­ti­ve „Smart Data“ soll der Aus­tausch und Zugang zu Daten er­leich­tert werden, um Ef­fi­zi­enz­ge­win­ne für Wirt­schaft und Ver­wal­tung zu erzielen.

Was be­deu­tet das für den Da­ten­ver­kehr mit der EU?

Die bri­ti­sche Re­gie­rung sieht die Reform als Mo­der­ni­sie­rung und Chance für In­no­va­ti­on. Auf eu­ro­päi­scher Seite wird al­ler­dings genau geprüft, ob das neue Gesetz Aus­wir­kun­gen auf das Da­ten­schutz­ni­veau hat. Der bis­he­ri­ge An­ge­mes­sen­heits­be­schluss, der am 27.06.2025 aus­ge­lau­fen wäre, wurde vor­sorg­lich um sechs Monate ver­län­gert (bis 27.12.2025). In dieser Zeit will die EU-Kom­­mis­­si­on das neue bri­ti­sche Da­ten­schutz­recht im Detail bewerten.

Weitere In­for­ma­tio­nen: Of­fi­zi­el­le In­for­ma­tio­nen zum Gesetz finden Sie hier https://www.gov.uk/government/collections/data-use-and-access-bill

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