Beratung zur Einführung von BEM-Prozessen
Das BEM ist eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers (§ 167 Abs. 2 SGB IX) mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu überwinden und um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Der Mitarbeiter soll optimal wieder eingegliedert werden und der Arbeitsplatz erhalten werden.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und unterstützen Sie bei der Einführung effektiver BEM-Prozesse. Von der ersten Analyse über die Planung bis hin zur Umsetzung stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Dabei berücksichtigen wir die relevanten gesetzlichen Vorgaben und Best Practices, um die Effizienz Ihrer BEM-Prozesse sicherzustellen.
Compliance und rechtliche Sicherheit
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Compliance stellen wir sicher, dass Ihre BEM-Prozesse den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften und bieten Ihnen regelmäßige Schulungen und Audits.
Datenschutz im BEM
Dem Schutz personenbezogener Daten kommt im BEM-Verfahren eine große Bedeutung zu. Wir unterstützen Sie und Ihren Datenschutzbeauftragten dabei, dass die Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeitenden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet werden. Unsere Datenschutzexperten sorgen dafür, dass Ihre BEM-Prozesse datenschutzkonform und transparent ablaufen, wodurch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden gestärkt wird.
Vorteile eines externen BEM-Beraters
Insbesondere für klein und mittlere Unternehmen, in denen BEM-berechtigte Beschäftigte eher die Ausnahme als die Regel sind, hat ein externer BEM-Beauftragter Vorteile:
- Experten mit Know-how und Erfahrung
- Externer BEM-Berater wird bei Bedarf aktiv
- Höhere Akzeptanz bei den Beschäftigten und hohe Mitarbeiterbindung
- Professionelle Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen
- Schulungen für Ihre Beschäftigten
- Verschlüsselte und gesicherte Dokumentation auf unserem Server
- Hohe Vertraulichkeit