Die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtete externe Meldestelle des Bundes hat ihrem ersten Jahresbericht nach § 26 HinSchG veröffentlicht. Dieser bezieht sich aufgrund des Inkrafttretens des HinSchG am 02.07.2023 auf den Zeitraum von Juli 2023 bis zum 31.12.2023.
Im Juli 2023 sind bereits 42 Meldungen eingegangen. In den Folgemonaten stieg die Zahl der Meldungen weiter an und lag im Dezember bei 112 Meldungen. Dieser Trend setzte sich 2024 fort: Im Januar und Februar 2024 gab es bereits 2.779 Meldungen.
Im Jahr 2023 wurden 22 Fälle an Staatsanwaltschaft weitergeleitet, was 5,37 % der Meldungen entspricht. In mindestens 9 Fällen haben die Staatsan-waltschaften ein Ermittlungsverfahren einge-leitet. Weitere 16 Fälle hat das BfJ an andere zuständige Stellen, wie z.B. Aufsichtsbe-hörden, abgegeben.
Für die Betroffenen kann dies durchaus zu Ärger führen, wie zuletzt eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14.02.2024 (18 Qs 49/23 u.a.) gezeigt hat.
Danach kann eine anonyme Anzeige über ein Hinweisgebersystem eine ausreichende Verdachtsgrundlage für die Anordnung einer Durchsuchung beim Beschuldigten nach § 102 StPO darstellen. Zwar sind die Eingriffsvoraussetzungen des § 102 StPO müssen zwar besonders sorgfältig zu prüfen. Von der Zulässigkeit der Durchsuchung ist aber auszugehen, wenn die Anzeige von erheblicher sachlicher Qualität ist oder mit ihren schlüssigen Tatsachen vorgetragen werden.
Deutscher Bundestag 21.05.2024 – Jahresbericht 2023: https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011480.pdf
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des HinSchG – mit Beratung und auch als Ombudsperson der internen Meldestelle: https://www.adorgasolutions.de/leistungen/compliance/whistleblower/
Haben Sie Fragen zu diesem und anderen Themen? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – per E-Mail consulting@adorgasolutions.de oder telefonisch unter 0173 8198864.
Weitere Informationen: https://www.baugewerbe-magazin.de/rechtstipp/umsetzung-der-eu-whistleblower-richtlinie—das-hinweisgeberschutzgesetz-ist-da.htm