
Nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Eine regelmäßige Kontrolle und Löschung nicht mehr benötigter Daten ist daher verpflichtend.
Wichtige Aspekte der Datenlöschung
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Viele Dokumente unterliegen klaren Mindestspeicherfristen. Diese ergeben sich meist aus der Abgabenordnung (AO) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB) und betragen je nach Dokumentenart sechs, acht oder zehn Jahre. Buchungsbelege etwa mussten bislang zehn Jahre aufbewahrt werden.
Branchenspezifische Sonderregelungen
In bestimmten Berufsgruppen gelten längere oder zusätzliche Fristen:
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Arztpraxen: Aufbewahrung von Patientenunterlagen i. d. R. zehn Jahre (BGB)
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Strahlenschutz: Aufzeichnungen nach StrlSchVO bis zu 30 Jahre
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Arbeitgeber: Nachweise zur Arbeitszeit, zum Jugendschutz oder Mutterschutz zwei Jahre
Gesetzesänderung seit 2025
Mit Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurden einzelne Aufbewahrungsfristen angepasst. Besonders relevant:
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Buchungsbelege müssen nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden.
Dies erfordert eine Aktualisierung bestehender Löschkonzepte, insbesondere automatisierter Routinen zur fristgerechten Datenlöschung.
Empfehlungen für die Praxis
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Mindestens einmal jährlich sollte eine systematische Überprüfung der Datenbestände erfolgen.
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Automatisierung reduziert das Risiko menschlicher Fehler und sorgt für rechtskonformes Vorgehen.
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Datenschutzkonzepte und Löschregelungen sollten regelmäßig an neue gesetzliche Vorgaben angepasst werden.
Ein konsequentes Löschkonzept ist nicht nur ein Gebot der Rechenschaftspflicht, sondern auch ein Zeichen für datenschutzbewusstes Handeln und schafft Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und Partnern.
Der Datenschutzbeauftragte sollte frühzeitig in die Überprüfung und Anpassung von Speicher- und Löschfristen eingebunden werden, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen fachkundig zu begleiten.
Quelle und weitere Informationen: https://datenschutz-hamburg.de/news/digitaler-fruehjahrsputz-alte-daten-loeschen-neue-speicherfristen-beachten