Am 30.03.2022 hat die EU-Kommission die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) vorgeschlagen. Diese ist Teil des Aktionsplans für die Kreislauf-wirtschaft von 2020.
Der Rat der Europäischen Union hat am 27.05.2024 die neue EU-Verordnung für das Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) angenommen. Die neue Verordnung ist als Rahmen konzipiert und legt Kriterien für neue Produktregulierungen fest, die von der Kommission durch produktspezifische Verordnungen konkretisiert werden sollen.
Sie löst die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ab, wobei einzelne Rege-lungsinhalte noch bis zu unterschiedlichen Zeitpunkten weiter gelten. Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Lebens- und Futtermittel, Medizinprodukte, Pflanzen- und Tierprodukte sowie bestimmte Fahrzeuge, regelt die ESPR zukünftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Ziel der neuen Verordnung ist es, Nachhaltigkeit bereits im Produktdesign zu verankern. Dazu enthält sie eine Vielzahl neuer Anforderungen, u. a. an die, Wieder-verwendbarkeit, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten.
Mit der neuen ESPR werden neben neuen Produktregulierungen auch Informations-anforderungen gestellt. Es wird u. a. ein Digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label und ein Reparierbarkeits-Index eingeführt.
Weiterführende Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/06/09-oeko-design-verordnung.html
Autorin: Regina Mühlich, Wirtschaftsjuristin, zert. CSR-/Nachhaltigkeitsbeauftragte
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