Mit der Ver­öf­fent­li­chung der Leit­li­ni­en für den Einsatz Künst­li­cher In­tel­li­genz in der Bun­des­ver­wal­tung hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern und für Heimat (BMI) einen wich­ti­gen Ori­en­tie­rungs­rah­men ge­schaf­fen, um den Einsatz von KI-Sys­­te­­men in der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung sicher, trans­pa­rent und rechts­kon­form zu ge­stal­ten. Der voll­stän­di­ge Leit­fa­den ist unter fol­gen­dem Link ab­ruf­bar: KI-Lei­t­­li­­ni­en Bun­des­ver­wal­tung (PDF)

Doch nicht nur Be­hör­den pro­fi­tie­ren von diesen Prin­zi­pi­en, auch Un­ter­neh­men finden in dem Do­ku­ment wert­vol­le An­halts­punk­te für einen ver­ant­wor­tungs­vol­len KI-Einsatz.

Ori­en­tie­rung für einen ver­ant­wor­tungs­vol­len KI-Einsatz

Die Leit­li­ni­en for­mu­lie­ren grund­le­gen­de Leit­sät­ze für die Be­reit­stel­lung und Nutzung von KI-Sys­­te­­men in­ner­halb der Bun­des­ver­wal­tung. Ziel ist ein ko­or­di­nier­tes und ab­ge­stimm­tes Vor­ge­hen, das tech­no­lo­gi­sche In­no­va­ti­ons­po­ten­zia­le mit recht­li­chen und ethi­schen An­for­de­run­gen in Ein­klang bringt.

Im Fokus stehen dabei:

  • Daten­schutz, In­for­ma­ti­ons­si­cher­heit und Geheimschutz

  • Trans­pa­renz und Nachvollziehbarkeit

  • Wahrung der Rechte von Mitarbeitenden

  • Früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung von Interessenvertretungen

  • Ein­zel­fall­prü­fun­gen und Reallabore

  • Be­glei­ten­des Change-Ma­­na­ge­­ment und Schulung

Ein­zel­fall­prü­fung bleibt Schlüs­sel zum Erfolg

Be­son­ders betont wird, dass der Einsatz von KI stets an eine kon­kre­te, ein­zel­fall­be­zo­ge­ne Prüfung ge­knüpft sein muss. Diese Prüfung muss neben funk­tio­na­len Aspek­ten ins­be­son­de­re recht­li­che, si­cher­heits­re­le­van­te und soziale Aus­wir­kun­gen be­wer­ten. Als un­ter­stüt­zen­de Struk­tu­ren sind so­ge­nann­te Re­al­la­bo­re vor­ge­se­hen, also kon­trol­lier­te Er­pro­bungs­räu­me, die Risiken und Chancen von KI-An­­wen­­dun­­gen früh­zei­tig sicht­bar machen.

Go­ver­nan­ce und Change-Ma­­na­ge­­ment als Erfolgsfaktoren

Die Ein­füh­rung von KI in der Bun­des­ver­wal­tung ist kein rein tech­ni­sches Projekt, sondern ein tief­grei­fen­der Ver­än­de­rungs­pro­zess. Ent­spre­chend fordern die Leit­li­ni­en eine vor­aus­schau­en­de Go­ver­nan­ce: klare Zu­stän­dig­kei­ten, ver­bind­li­che Pro­zes­se, ab­ge­stimm­te Stra­te­gien. Flan­kie­rend dazu braucht es ein pro­fes­sio­nel­les Change-Ma­­na­ge­­ment sowie kon­kre­te Schu­­lungs- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te für Mitarbeitende.

Was Un­ter­neh­men mit­neh­men können

Auch wenn die Leit­li­ni­en primär für Be­hör­den gelten, können sie für Un­ter­neh­men als Best-Prac­­ti­ce-Rahmen dienen. Denn viele Her­aus­for­de­run­gen sind vergleichbar:

  • Wie lässt sich KI mit Daten­schutz und IT-Si­cher­heit vereinbaren?

  • Welche Rolle spielt be­trieb­li­che Mit­be­stim­mung bei der Ein­füh­rung von KI?

  • Wie lassen sich Trans­pa­renz und Er­klär­bar­keit in KI-Sys­­te­­men sicherstellen?

  • Wie gelingt die Ak­zep­tanz im Unternehmen?

Die Bun­des­ver­wal­tung macht es vor: Wer KI er­folg­reich ein­füh­ren will, braucht nicht nur die rich­ti­ge Technik, sondern auch ge­eig­ne­te Struk­tu­ren, Pro­zes­se und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge. Die Leit­li­ni­en bieten hierfür einen wert­vol­len Kompass für alle Organisationen.

Fazit

Die KI-Lei­t­­li­­ni­en des BMI mar­kie­ren einen wich­ti­gen Schritt auf dem Weg zu einem ver­ant­wor­tungs­vol­len, ge­mein­wohl­ori­en­tier­ten Einsatz von Künst­li­cher In­tel­li­genz. Un­ter­neh­men, die sich früh­zei­tig mit ähn­li­chen Fragen aus­ein­an­der­set­zen, pro­fi­tie­ren doppelt: Sie stärken nicht nur ihre In­no­va­ti­ons­kraft, sondern sichern auch recht­li­che und ge­sell­schaft­li­che Ak­zep­tanz ihrer KI-Lösungen.

Hinweis: Bei der Ein­füh­rung und Be­wer­tung von KI-Sys­­te­­men sollte die Datenschutz­beauftragte früh­zei­tig ein­ge­bun­den werden, um da­ten­schutz­recht­li­che Risiken zu iden­ti­fi­zie­ren und eine rechts­kon­for­me Um­set­zung sicherzustellen.

Sie möchten KI in Ihrem Un­ter­neh­men ver­ant­wor­tungs­voll einsetzen?

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