Am 1. Juli 2024 ist ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan zur Erleichterung des Datenverkehrs zwischen den beiden Rechtsräumen in Kraft getreten. Das „Data Flow Agreement“ wurde im Oktober 2023 geschlossen und wird in den Text des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan aufgenommen.
Ziel des Abkommens ist es, den digitalen Protektionismus zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken einzudämmen, der sich aus Maßnahmen wie Datenlokalisierungsanforderungen oder dem Verbot der Speicherung bzw. Übermittlung von Informationen in andere Rechtsordnungen ergeben kann.
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass das Abkommen Unternehmen in den meisten Sektoren, einschließlich Finanzdienstleistungen, Verkehr, Maschinenbau und E-Commerce, Vorteile bringen wird.
Der Schwerpunkt des Abkommens liegt auf nicht-personenbezogenen Daten. Japan profitiert bereits von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, und das neue Abkommen hindert weder Japan noch die EU daran, die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten zu regeln.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission: https://policy.trade.ec.europa.eu/news/eu-japan-deal-data-flows-enters-force-2024-07-01_en
Download Data Flow Agreement: https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/f9c7b4f0-ea0f-467a-bb9e-208013b07312/details?download=true
Fragen und Antworten zum Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_19_422
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