Am 1. Juli 2024 ist ein neues Ab­kom­men zwi­schen der Eu­ro­päi­schen Union (EU) und Japan zur Er­leich­te­rung des Da­ten­ver­kehrs zwi­schen den beiden Rechts­räu­men  in Kraft ge­tre­ten. Das „Data Flow Agree­ment“ wurde im Oktober 2023 ge­schlos­sen und wird in den Text des Wirt­schafts­part­ner­schafts­ab­kom­mens zwi­schen der EU und Japan aufgenommen.

Ziel des Ab­kom­mens ist es, den di­gi­ta­len Pro­tek­tio­nis­mus zwi­schen den beiden Wirt­schafts­blö­cken ein­zu­däm­men, der sich aus Maß­nah­men wie Da­ten­lo­ka­li­sie­rungs­an­for­de­run­gen oder dem Verbot der Spei­che­rung bzw. Über­mitt­lung von In­for­ma­tio­nen in andere Rechts­ord­nun­gen ergeben kann.

Die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on geht davon aus, dass das Ab­kom­men Un­ter­neh­men in den meisten Sek­to­ren, ein­schließ­lich Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen, Verkehr, Ma­schi­nen­bau und E-Com­­mer­ce, Vor­tei­le bringen wird.

Der Schwer­punkt des Ab­kom­mens liegt auf nicht-per­­so­­nen­­be­­zo­­ge­­nen Daten. Japan pro­fi­tiert bereits von einem An­ge­mes­sen­heits­be­schluss der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on, und das neue Ab­kom­men hindert weder Japan noch die EU daran, die grenz­über­schrei­ten­de Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu regeln.

Weitere In­for­ma­tio­nen:
Pres­se­mit­tei­lung der EU-Kom­­mis­­si­on: https://policy.trade.ec.europa.eu/news/eu-japan-deal-data-flows-enters-force-2024-07-01_en
Down­load Data Flow Agree­ment: https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/f9c7b4f0-ea0f-467a-bb9e-208013b07312/details?download=true

Fragen und Ant­wor­ten zum An­ge­mes­sen­heits­be­schluss in Bezug auf Japan: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_19_422  

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