Bislang haben sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rund 9.000 Whistle- blower gemeldet, die auf tatsächliche oder vermutete Verstößen gegen das Aufsichtsrecht hingewiesen haben.
Wer einen Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen vermutet, deren Einhaltung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht, kann sich seit 2016 an die Hinweisgeberstelle wenden. Seitdem sind dort knapp 9.000 Meldungen eingegangen. Das zeigt eine Übersicht des Portals Statista, die auf Daten der Bafin basiert.
Besonders fleißig waren die Hinweisgebenden („Whistleblower“) im Jahr 2021, als insgesamt 2.281 Meldungen bei der Finanzaufsicht eingingen. Weder davor noch danach erreichte die Zahl die 2.000er-Marke.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Meldungen um tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften handelt.
Ein System der finanziellen Belohnung von Hinweisgebern gibt es bei der BaFin nicht. Anders als in den USA: Dort erhält der Hinweisgeber einen Teil des Bußgeldes, das gegen den gemeldeten Täter verhängt wird, als Prämie. Seit dem Start im Jahr 2011 hat die US-Börsenaufsicht SEC nach eigenen Angaben mehr als 1 Milliarde Dollar an Hinweisgebende ausgezahlt.
Die BaFin beaufsichtigt neben Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungs- und E-Geld-Institute auch private Versicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds. Darüber hinaus ist sie für die Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Wertpapierhandel zuständig.
Quelle und weitere Informationen: https://de.statista.com/infografik/32495/anzahl-der-hinweise-auf-verstoesse-im-finanzsektor-an-die-bafin/
Haben Sie Fragen zu diesem und anderen Themen? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – per E-Mail consulting@adorgasolutions.de oder telefonisch 0173 8198864.