Die her­kömm­li­chen SIM-Karten sollen durch so­ge­nann­te eSIM-Karten in Mo­bil­funk­ge­rä­ten ersetzt werden, spä­tes­tens ab 2017.

Eine Em­bedded SIM-Karte hat ein anderes Funk­ti­ons­prin­zip als eine her­kömm­li­che SIM-Karte. Wech­selt der Kunde den An­bie­ter, be­nö­tigt er bis dato eine neue SIM-Karte. Mit der eSIM-Karte wird sich die Karte per Funk­si­gnal auf einen anderen An­bie­ter um­stel­len lassen. Eine eSIM soll genauso sicher sein, wie eine phy­si­sche SIM-Karte. Die Pro­fil­da­ten werden ver­schlüs­selt auf die eSIM übertragen.

Die Karten selbst sind nicht neu. Sie werden bereits in Ma­schi­nen im In­dus­trie­be­reich ver­wen­det. Die Um­pro­gram­mie­rung erfolgt z. B. über OTA (Over The Air).

Die Lö­schung von Daten auf der eSIM bzw. um eine neue Sys­tem­soft­ware auf mobile End­ge­rä­te auf­zu­spie­len, kann über die Methode Fir­m­­wa­re-Over-the-Air (FOTA) er­fol­gen. Während beim OTA le­dig­lich Ein­stel­lun­gen an­ge­passt werden, wird bei FOTA die Firm­ware kom­plett neu auf das End­ge­rät auf­ge­spielt. Ich denke, das wird dann auch die be­vor­zug­te Lösch­me­tho­de sein, wenn man das Mo­bil­funk­ge­rät an ein Re­­fur­­bis­h­­ment-Un­­ter­­neh­­men übergibt.

Die Vorgabe aus Da­ten­schutz­sicht ist – und daran ändert auch die DSGVO (EU-Da­­ten­­schut­z­­grun­d­­ver­­or­d­­nung) ab 25.05.2018 nichts: per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auf Da­ten­trä­gern sind (un­wie­der­bring­lich) zu löschen bzw. zu ver­nich­ten. SIM-Karten sind mobile Da­ten­trä­ger. Phy­si­sche SIM-Karten werden im Moment mittels Schred­der, gemäß den Vor­ga­ben der DIN 66399, ver­nich­tet. Die eSIM-Karte ist in das Gerät fest ein­ge­baut und kann daher nicht phy­sisch ver­nich­tet werden bzw. nur zu­sam­men mit dem Mo­bil­funk­ge­rät selbst.

Die eSIM-Karten können nicht einfach mehr ge­schred­dert werden. Beim Verkauf oder der Nicht­mehr­nut­zung des Mo­bil­funk­ge­rä­tes ist ein de­zi­dier­ter Lösch­pro­zess der eSIM-Karten zu­künf­tig er­for­der­lich, um die darauf be­find­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht Dritten zu­gäng­lich zu machen und den Daten­schutz sicherzustellen.

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