Unsere Datenschutz-Leistungen
Jedes Unternehmen innerhalb der EU, unabhängig seiner Größe und Umsatz, ist zur Umsetzung und Einhaltung der datenschutz-relevanten Gesetze verpflichtet. Umso wichtiger ist es für Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Führungskraft, sich aktiv um den Datenschutz zu kümmern: Oft ist nicht nur „das Unternehmen“ für Datenschutz verantwortlich, in manchen Fällen können sogar Sie persönlich haftbar gemacht werden.
Kundenvertrauen sichern
Kundenvertrauen ist ein Wert, der sich auszahlt. Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Umsetzung von Datenschutz-Richtlinien. So können Unternehmen Datenschutzverstöße verhindern, die häufig zu negativer Presseberichterstattung über „Datenschutzskandale“ führen. Wichtig gerade für Unternehmen, deren Angebot sich an private Endkunden richtet.
Mit Aufsichtsbehörden kooperieren
Immer mehr Mitbewerber, verärgerte Mitarbeiter oder Kunden wenden sich an eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Für eine reibungslose Kooperation mit der Behörde ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter essentiell.
Sanktionen und Bußgelder vermeiden
Bereits seit dem 25. Mai 2018 gelten die Anforderungen der DS-GVO. Die Sanktionen bei Nicht-Erfüllung, so die EU-Gremien, sollen „wirksam und abschreckend“ sein. Artt. 77 ff. DS-GVO regeln Haftung und Sanktion für den Verantwortlichen. Eine Geldbuße kann in Abhängigkeit des Verstoßes bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen (Art. 83 DS-GVO). Ein Risiko gerade für Unternehmen, die Kundendaten erfassen und verarbeiten.