Benennung eines EU-Vertreters als gesetzliche Verpflichtung
Eine im Drittland, also außerhalb der EU/des EWR, niedergelassene Organisation benötigt einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO, sofern sie:
Wer braucht einen Vertreter?
Ihr Unternehmen verarbeitet Daten von Personen in der EU, wenn Sie z.B.
Die gesetzlichen Aufgaben des Vertreters in der Union sind
Wir übernehmen für Sie u.a. folgende Aufgaben:
Ihr Unternehmen ist verpflichtet Datenschutzanfragen von Betroffenen und ggf. auch Behörden zu dokumentieren (Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Als Ihr EU-Vertreter unterstützen wir Sie bei einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
Grundsätzlich wird nur ein EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benötigt, auch wenn Ihr Unternehmen in mehreren Mitgliedsstaaten der EU Waren oder Dienstleistungen Personen in der EU/EWR anbietet.
Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion als EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter in Drittländer.