Am 21.05.2021 hat der Deut­sche Bun­des­tag, am 28.05.2021 der Bun­des­rat dem „Gesetz zur Förderung der Be­triebs­rats­wah­len und der Be­triebs­rats­ar­beit in einer di­gi­ta­len Ar­beits­welt“, dem sog. Be­triebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz, ver­ab­schie­det. Das Gesetz muss noch un­ter­zeich­net und ver­kün­det werden und tritt noch im Sommer 2021 in Kraft.

Das Gesetz soll u.a. die Wahl von Be­triebs­rä­ten ver­ein­fa­chen und die Rechte des Be­triebs­ra­tes bei der Wei­ter­bil­dung, dem Einsatz von künst­li­cher In­tel­li­genz sowie bei mobiler Arbeit stärken.

Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen

Zu­künf­tig können unter Nutzung einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Si­gna­tur Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen ge­schlos­sen werden. Dazu ist ein elek­tro­ni­sches Si­gnie­ren auf dem glei­chen Do­ku­ment durch den Ar­beit­ge­ber und Be­triebs­rat aus­rei­chend (§ 77 Abs. 2 S. 2 BetrVG).

Mobile Office

Die Mit­be­stim­mungs­rech­te gemäß § 87 BetrVG werden er­wei­tert. Gemäß Nr. 14 be­stim­men Be­triebs­rä­te bei der Aus­ge­stal­tung mobiler Arbeit zu­künf­tig mit. Die Ent­schei­dung über das „Ob“ der mobilen Arbeit ver­bleibt beim Ar­beit­ge­ber. Der Be­triebs­rat kann allein bei der in­halt­li­chen Aus­ge­stal­tung mit­be­stim­men. Dies be­inhal­tet Re­ge­lun­gen zu den Ar­beits­zei­ten (z.B. Beginn und Ende), zur Er­reich­bar­keit der Be­schäf­tig­ten, den Umgang mit Ar­beits­mit­teln und ein­zu­hal­ten­de Si­cher­heits­aspek­te sowie von welchem Ort aus mobil ge­ar­bei­tet werden kann und darf.

Daten­schutz

Die Frage, ob der Be­triebs­rat ein eigener Ver­ant­wort­li­cher i.S.d. Da­ten­schutz­rechts oder ein Teil des Ver­ant­wort­li­chen ist, be­schäf­tig­te Ex­per­ten schon vor der Da­ten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung. Die Frage ist jetzt geklärt. Der Be­triebs­rat ist Teil des Ver­ant­wort­li­chen (Ar­beit­ge­ber). Dies wurde im neuen § 79a BetrVG klargestellt.

Was be­deu­tet das für den Betriebsrat?
Das Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten (Art. 30 DS-GVO) des Ver­ant­wort­li­chen muss dem­entspre­chend die Ver­ar­bei­tun­gen durch den Be­triebs­rat be­inhal­ten. Der Be­triebs­rat selbst hat keine Pflicht ein eigenes VVT zu führen. Als Pro­zess­ver­ant­wort­li­cher (Process Owner) hat er aber, wie jeder andere Un­ter­neh­mens­be­reich auch, zu un­ter­stüt­zen. Je nach in­ter­ner Pro­zess­de­fi­ni­ti­on ist er für die Pflege und/oder Fort­füh­rung zuständig.

Für die Er­fül­lung der Be­trof­fe­nen­rech­te (Art. 15 ff. DS-GVO) ist der Ar­beit­ge­ber als Ver­ant­wort­li­cher in der Pflicht. Der Be­triebs­rat hat hier eben­falls z.B. bei der Be­ant­wor­tung eines Aus­kunfts­er­su­chen, eine Unterstützungspflicht.

Selbst­ver­ständ­lich hat der Be­triebs­rat die Si­cher­heit der Ver­ar­bei­tung der Or­ga­ni­sa­ti­on um­zu­set­zen und ein­zu­hal­ten. Ggf. sind in seinem Ver­ant­wor­tungs­be­reich, dem Be­triebs­rats­bü­ro, noch zu­sätz­li­che tech­­nisch-or­­ga­­ni­­sa­­to­ri­­sche Maß­nah­men (Artt. 24, 32 DS-GVO) er­for­der­lich. Die er­for­der­li­che Nach­weis­füh­rung und Do­ku­men­ta­ti­on i.S.d. Art. 5 Abs. 1 DS-GVO obliegt dem Ver­ant­wort­li­chen, der Be­triebs­rat hat hier eben­falls zu unterstützen.

Fazit:

Aus den o.g. Punkten re­sul­tiert folg­lich auch, dass der Be­triebs­rat den be­trieb­li­chen Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten bei seinen Auf­ga­ben und im Rahmen seiner Kon­­­troll- und Über­wa­chungs­tä­tig­kei­ten zu un­ter­stüt­zen hat. Der Datenschutz­beauftragte hat den Be­triebs­rat zu beraten, z.B. bei der Er­stel­lung von Do­ku­men­ten sowie bei der Durch­füh­rung einer Da­ten­­­schutz-Fol­­gen­a­b­­schä­t­­zung (auf Anfrage).

Davon un­be­rührt bleibt aber wei­ter­hin das Recht des Be­triebs­rats gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG, einen ex­ter­nen Berater und Sach­ver­stän­di­gen zu beauftragen.


Daten­schutz ist kein Produkt. Daten­schutz ist ein Prozess.
Wenn Sie Fragen haben, kon­tak­tie­ren Sie uns: consulting@AdOrgaSolutions.de.

Seit 2007 Lö­sun­gen für pro­fes­sio­nel­len und fach­kun­di­gen Datenschutz.

 

Weitere In­for­ma­tio­nen:
Daten­schutz Coaching für Be­triebs­rä­te: https://www.adorgasolutions.de/datenschutzcoaching/datenschutz-coaching-fuer-betriebsraete/ 

Entwurf der Bun­des­re­gie­rung: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-betriebsraetemodernisierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html#BJNR000130972BJNE012103308 

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