Am 03. März 2017 hat die Bayerische Aufsichtsbehörde in Ansbach gemäß § 38 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ihren 7. Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
Auch im Berichtszeitraum 2016/2017 hat die Aufsichtsbehörde wieder Bereiche „unter die Lupe“ genommen. Kapitel 3 Kontrolle und Prüfungen:
Immobilienmakler, internationaler Datenverkehr, Bewerberdaten, Internet und E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz, Dating-Portale, Fitness-Armbänder u.v.m.
In Kapitel 22 Technischer Datenschutz und Informationssicherheit:
Neben Unsicherheiten bei der digitalen Kommunikation, Verschlüsselung bei Mail-Servern, Tracking-Add-on verweist die Aufsichtsbehörde auch auf datenschutzrechtliche Probleme beim Einsatz von Windows 10 in Unternehmen, die bisher nicht gelöst werden konnten (Kap. 22.11). Der größte Kritikpunkt besteht in der automatisierten Übermittlung von Nutzerdaten ohne ausreichende Transparenz und vor allem ohne Deaktivierungsmöglichkeit.
Bußgeldverfahren sind weiterhin Schwerpunkt der Tätigkeit. Im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum (2013/2014) ist die Zahl der durch das BayLDA bearbeiteten Bußgeldvorgängen noch einmal deutlich um fast 50 % angestiegen (Kap. 23 Bußgeldverfahren, S. 151).
Geahndet wurden z. B.
– Verwendung einer E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke trotz Werbewiderspruchs (mehrfach)
– fehlender Hinweis auf das Werbewiderspruchsrecht
– Versendung einer E-Mail mit offenem E-Mail-Verteiler (mehrfach)
– nicht rechtzeitige Auskunft nach § 34 BDSG an einen Betroffenen (mehrfach);
– usw.
Download:
7. Tätigkeitsbericht https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_07.pdf
Alle Tätigkeitsberichte https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html