Ein neues Da­ten­schutz­ge­setz soll die Rechte der Bürger im In­ter­net­zeit­al­ter stärken (09. April 2017)
Weshalb wird das Da­ten­schutz­ge­setz überarbeitet?
Ein Ziel der Re­vi­si­on ist, ins­be­son­de­re «die Trans­pa­renz von Da­ten­be­ar­bei­tun­gen zu erhöhen und die Selbst­be­stim­mung der be­trof­fe­nen Per­so­nen über ihre Daten zu stärken».
Au­ßer­dem gilt ab 25. Mai 2018 in der EU eine neue Ge­setz­ge­bung: die Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung. Schwei­zer Un­ter­neh­men, die Ge­schäf­te mit EU-Kunden treiben sind davon be­trof­fen. Wenn die Schweiz sich diesen neuen ge­setz­li­chen Da­ten­schutz­re­geln nicht anpasst, könnte ihr der Status eines „si­che­ren Dritt­lan­des“ ent­zo­gen werden und EU-Ge­­schäf­­te sehr er­schwert werden.
Quelle: Ta­ges­an­zei­ger: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standard/Zoff-um-den-Datenschutz/story/12107011

Bund über­geht Da­ten­schüt­zer (10. Februar 2017)
Der Bund will den au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch mit Staaten wie China und Russ­land ein­füh­ren – bei un­ge­nü­gen­dem Datenschutzniveau.
Russ­land liegt auf Platz 131 von 176 Ländern im Korruptionsindex.
Quelle: Zuger Zeitung: http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/Bund-uebergeht-Datenschuetzer;art9641,963032

Pro­ble­me bei Da­ten­her­aus­ga­be durch Face­book und Google (12. De­zem­ber 2016)
Die Waadt­län­der Staats­an­walt­schaft kann Face­book Switz­er­land Sàrl nicht dazu ver­pflich­ten, die Daten eines mut­mass­lich in der Schweiz er­öff­ne­ten Face­­book-Kontos her­aus­zu­ge­ben. Dies hat das Bun­des­ge­richt ent­schie­den. Noch unklar ist ein Fall im Zu­sam­men­hang mit Google.
Quelle: Blick.ch: http://www.blick.ch/news/schweiz/datenschutz-probleme-bei-datenherausgabe-durch-facebook-und-google-schweiz-id5885220.html

Rechts­si­cher­heit im Bereich Grund­buch (26. Oktober 2016):
Der Kreis der Be­rech­tig­ten, die auf Daten des elek­tro­ni­schen Grund­buchs Zugriff haben, ist aus Da­ten­schutz­grund eng ein­zu­gren­zen. Hans Egolff (SVP, Na­tio­nal­rat) fordert „Zu­griffs­ver­trä­ge zum elek­tro­ni­schen Grund­stück­in­for­ma­ti­ons­sys­tem stren­ger regeln“. Der Bun­des­rat wurde be­auf­tragt, zu prüfen, wie die Motion in der Grund­buch­ver­ord­nung um­ge­setzt werden kann.

Quelle: Pres­se­por­tal Schweiz, 25. Oktober 2016: Rechts­si­cher­heit im Bereich Grundbuch

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