Ein neues Datenschutzgesetz soll die Rechte der Bürger im Internetzeitalter stärken (09. April 2017)
Weshalb wird das Datenschutzgesetz überarbeitet?
Ein Ziel der Revision ist, insbesondere «die Transparenz von Datenbearbeitungen zu erhöhen und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten zu stärken».
Außerdem gilt ab 25. Mai 2018 in der EU eine neue Gesetzgebung: die Datenschutzgrundverordnung. Schweizer Unternehmen, die Geschäfte mit EU-Kunden treiben sind davon betroffen. Wenn die Schweiz sich diesen neuen gesetzlichen Datenschutzregeln nicht anpasst, könnte ihr der Status eines „sicheren Drittlandes“ entzogen werden und EU-Geschäfte sehr erschwert werden.
Quelle: Tagesanzeiger: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standard/Zoff-um-den-Datenschutz/story/12107011
Bund übergeht Datenschützer (10. Februar 2017)
Der Bund will den automatischen Informationsaustausch mit Staaten wie China und Russland einführen – bei ungenügendem Datenschutzniveau.
Russland liegt auf Platz 131 von 176 Ländern im Korruptionsindex.
Quelle: Zuger Zeitung: http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/Bund-uebergeht-Datenschuetzer;art9641,963032
Probleme bei Datenherausgabe durch Facebook und Google (12. Dezember 2016)
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft kann Facebook Switzerland Sàrl nicht dazu verpflichten, die Daten eines mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Kontos herauszugeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Noch unklar ist ein Fall im Zusammenhang mit Google.
Quelle: Blick.ch: http://www.blick.ch/news/schweiz/datenschutz-probleme-bei-datenherausgabe-durch-facebook-und-google-schweiz-id5885220.html
Rechtssicherheit im Bereich Grundbuch (26. Oktober 2016):
Der Kreis der Berechtigten, die auf Daten des elektronischen Grundbuchs Zugriff haben, ist aus Datenschutzgrund eng einzugrenzen. Hans Egolff (SVP, Nationalrat) fordert „Zugriffsverträge zum elektronischen Grundstückinformationssystem strenger regeln“. Der Bundesrat wurde beauftragt, zu prüfen, wie die Motion in der Grundbuchverordnung umgesetzt werden kann.
Quelle: Presseportal Schweiz, 25. Oktober 2016: Rechtssicherheit im Bereich Grundbuch