Jetzt ist Ur­laubs­zeit und auch in den letzten Bun­des­län­dern haben die Ferien begonnen.

Ur­lau­ber, die aus einem Corona-Ri­­si­­ko­­ge­­biet nach Deutsch­land ein­rei­sen, müssen sich derzeit nach lan­des­recht­li­chen Be­stim­mun­gen in eine 14-tägige Qua­ran­tä­ne begeben. Für Ar­beit­ge­ber stellt sich die Frage, wie ist mit Be­schäf­tig­ten zu ver­fah­ren haben, wenn sich diese im Urlaub in einem Ri­si­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben.

Grund­sätz­lich ist es eine Pri­vat­an­ge­le­gen­heit wie und wo der Be­schäf­tig­te seine freien Tage ver­bringt. Das Ur­laubs­ziel muss dem Ar­beit­ge­ber nicht mit­ge­teilt werden. Hin­sicht­lich der ak­tu­el­len Pan­de­mie gibt es al­ler­dings für die Frage nach dem Ur­laubs­ziel trif­ti­ge Gründe. Schließ­lich ist der Ar­beit­ge­ber seinen Mit­ar­bei­tern ge­gen­über ver­pflich­tet, sie vor Ge­fah­ren am Ar­beits­platz zu schüt­zen, d.h. auch vor einem po­ten­zi­ell in­fi­zier­ten Ar­beits­kol­le­gen.  Au­ßer­dem hat der Ar­beit­ge­ber darüber zu ent­schei­den, ob er den Be­schäf­tig­ten nach Ur­laubsen­de wieder im Büro be­schäf­tig­ten darf. Dies gilt auch vor dem Hin­ter­grund, dass eine Be­schäf­ti­gung gegen Qua­ran­tä­ne­pflich­ten ver­sto­ßen kann.

Es ist also un­wich­tig und somit vom Fra­ge­recht nicht umfasst, in welchem kon­kre­ten Land sich der Mit­ar­bei­ter in seinem Urlaub auf­ge­hal­ten hat. Die Frage be­schränkt sich darauf, ob sich der Mit­ar­bei­ter in einem Ri­si­ko­ge­biet nach den Be­stim­mun­gen des Robert Koch-In­­s­ti­­tuts auf­ge­hal­ten hat (RKI – In­for­ma­ti­on Ri­si­ko­ge­bie­te: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

Ob ein Lohn­an­spruch während der Qua­ran­tä­ne und/oder ein Ent­schä­di­gungs­an­spruch (§ 56 IfSG) besteht, ob ein Be­schäf­tig­ter für einen Urlaub in einem Ri­si­ko­ge­biet ab­ge­mahnt werden kann sowie ob und welche ar­beits­recht­li­chen Maß­nah­men er­for­der­lich sind, sollten Sie mit einem Fach­an­walt besprechen.

Wir wün­schen in eine er­hol­sa­me Ur­laubs­zeit und bleiben Sie gesund.

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(Autorin: Regina Mühlich, 24.07.2020)

 

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