Die An­ony­mi­sie­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten er­scheint vielen Un­ter­neh­men wie ein Wert­ver­lust für die Daten. Doch An­ony­mi­sie­rung hat Vor­tei­le: Anonyme Daten un­ter­lie­gen nicht dem Daten­schutz. Wann sollte an­ony­mi­siert werden? Und wann sind Daten wirk­lich anonymisiert?

DS-GVO gilt nicht für an­ony­mi­sier­te Daten
Die Da­ten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DS-GVO) greift immer dann, wenn sich Daten auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re na­tür­li­che Person be­zie­hen. Ent­spre­chend besagt die DS-GVO: Die Grund­sät­ze des Da­ten­schut­zes gelten nicht für anonyme In­for­ma­tio­nen, also für In­for­ma­tio­nen, die sich nicht auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re na­tür­li­che Person be­zie­hen, oder für per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die in einer Weise an­ony­mi­siert worden sind, dass sich die be­trof­fe­ne Person nicht oder nicht mehr iden­ti­fi­zie­ren lässt.

Of­fen­sicht­lich sind anonyme Daten ein gute Option, um die An­for­de­run­gen aus der DS-GVO zu er­fül­len. Denn Un­ter­neh­men müssen die Grund­sät­ze des Da­ten­schut­zes dann – zu­min­dest für diese Daten – nicht er­fül­len. Al­ler­dings ist zuerst zu prüfen, ob tat­säch­lich anonyme Daten vor­lie­gen, bevor man die DS-GVO zur Seite legt.

Wann lassen sich Daten tat­säch­lich als anonym werten?
Nur wenn wirk­lich er­folg­reich an­ony­mi­siert wird, müssen die Vor­ga­ben des Daa­ten­schutz­rechts nicht weiter be­ach­tet werden. Die DS-GVO sagt, wann man von einer An­ony­mi­sie­rung aus­ge­hen kann: Es wurde nur dann an­ony­mi­siert, wenn es keine Mittel zur Iden­ti­fi­zie­rung einer na­tür­li­chen Person mehr gibt, die nach all­ge­mei­nem Er­mes­sen wahr­schein­lich genutzt werden, um eine na­tür­li­che Person direkt oder in­di­rekt zu identifizieren.
Keine solchen Mittel gibt es, wenn die Kosten der Iden­ti­fi­zie­rung und der dafür er­for­der­li­che Zeit­auf­wand zu hoch wären. Dabei ist immer zu be­rück­sich­ti­gen, was die aktuell ver­füg­ba­re Tech­no­lo­gie zu leisten vermag. Man kann davon aus­ge­hen, dass die Mittel zur Iden­ti­fi­zie­rung mit der Zeit immer güns­ti­ger und schnel­ler werden, da sich die Tech­no­lo­gie weiterentwickelt.
Ent­spre­chend ist jeweils zum ge­gen­wär­ti­gen Zeit­punkt prüfen, ob na­tür­li­che Per­so­nen noch iden­ti­fi­zier­bar sind oder nicht, wenn man sich für eine Methode zur An­ony­mi­sie­rung entscheidet.

An­ony­mi­sie­rung ist sinnvoll
Auch wenn nicht jede be­lie­bi­ge Methode zur An­ony­mi­sie­rung aus­rei­chend ist, ist es loh­nen­wert, sich mit den Mög­lich­kei­ten zur An­ony­mi­sie­rung zu be­fas­sen. Viel­fach besteht immer noch die Meinung, anonyme Daten seien wertlos für be­trieb­li­che Aus­wer­tun­gen. Tat­säch­lich aber können viele Ana­ly­sen und Sta­tis­ti­ken auch ohne jeden kon­kre­ten Per­so­nen­be­zug für das Un­ter­neh­men hilf­reich und nütz­lich sein.
Un­ter­neh­men erheben bei­spiels­wei­se re­gel­mä­ßig Daten zur Kun­den­pfle­ge und -bindung. Häufig werden diese Daten auch zur Analyse des Kun­den­ver­hal­tens wie zur Iden­ti­fi­zie­rung von Zu­sam­men­hän­gen und Hin­ter­grün­den von Käufen genutzt, um damit Mar­ke­­ting- und Ver­triebs­tä­tig­kei­ten stra­te­gisch zu planen und zu un­ter­stüt­zen. Dafür werden jedoch die Namen der be­trof­fe­nen Per­so­nen nicht benötigt.
So ist es für die Er­folgs­kon­trol­le einer Mar­ke­­ting-Aktion un­er­heb­lich, ob die Käufer Herr Schmidt oder Frau Schultz waren. Es ist z. B. viel­mehr ent­schei­dend, zu welcher Al­ters­grup­pe die Käufer zählen, ob sie eher online oder im sta­tio­nä­ren Ge­schäft gekauft haben und wie schnell sie auf die Werbung re­agiert haben. Für all diese In­for­ma­tio­nen braucht man kein Wissen über die kon­kre­te Person.

An­ony­mi­sie­rung be­deu­tet also nicht Ent­wer­tung, sondern hilft dem Daten­schutz und damit dem Unternehmen.

Daten­schutz ist kein Produkt. Daten­schutz ist ein Prozess.
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