Die Anonymisierung von personenbezogenen Daten erscheint vielen Unternehmen wie ein Wertverlust für die Daten. Doch Anonymisierung hat Vorteile: Anonyme Daten unterliegen nicht dem Datenschutz. Wann sollte anonymisiert werden? Und wann sind Daten wirklich anonymisiert?
DS-GVO gilt nicht für anonymisierte Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greift immer dann, wenn sich Daten auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Entsprechend besagt die DS-GVO: Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für anonyme Informationen, also für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder für personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass sich die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizieren lässt.
Offensichtlich sind anonyme Daten ein gute Option, um die Anforderungen aus der DS-GVO zu erfüllen. Denn Unternehmen müssen die Grundsätze des Datenschutzes dann – zumindest für diese Daten – nicht erfüllen. Allerdings ist zuerst zu prüfen, ob tatsächlich anonyme Daten vorliegen, bevor man die DS-GVO zur Seite legt.
Wann lassen sich Daten tatsächlich als anonym werten?
Nur wenn wirklich erfolgreich anonymisiert wird, müssen die Vorgaben des Daatenschutzrechts nicht weiter beachtet werden. Die DS-GVO sagt, wann man von einer Anonymisierung ausgehen kann: Es wurde nur dann anonymisiert, wenn es keine Mittel zur Identifizierung einer natürlichen Person mehr gibt, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um eine natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren.
Keine solchen Mittel gibt es, wenn die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand zu hoch wären. Dabei ist immer zu berücksichtigen, was die aktuell verfügbare Technologie zu leisten vermag. Man kann davon ausgehen, dass die Mittel zur Identifizierung mit der Zeit immer günstiger und schneller werden, da sich die Technologie weiterentwickelt.
Entsprechend ist jeweils zum gegenwärtigen Zeitpunkt prüfen, ob natürliche Personen noch identifizierbar sind oder nicht, wenn man sich für eine Methode zur Anonymisierung entscheidet.
Anonymisierung ist sinnvoll
Auch wenn nicht jede beliebige Methode zur Anonymisierung ausreichend ist, ist es lohnenwert, sich mit den Möglichkeiten zur Anonymisierung zu befassen. Vielfach besteht immer noch die Meinung, anonyme Daten seien wertlos für betriebliche Auswertungen. Tatsächlich aber können viele Analysen und Statistiken auch ohne jeden konkreten Personenbezug für das Unternehmen hilfreich und nützlich sein.
Unternehmen erheben beispielsweise regelmäßig Daten zur Kundenpflege und -bindung. Häufig werden diese Daten auch zur Analyse des Kundenverhaltens wie zur Identifizierung von Zusammenhängen und Hintergründen von Käufen genutzt, um damit Marketing- und Vertriebstätigkeiten strategisch zu planen und zu unterstützen. Dafür werden jedoch die Namen der betroffenen Personen nicht benötigt.
So ist es für die Erfolgskontrolle einer Marketing-Aktion unerheblich, ob die Käufer Herr Schmidt oder Frau Schultz waren. Es ist z. B. vielmehr entscheidend, zu welcher Altersgruppe die Käufer zählen, ob sie eher online oder im stationären Geschäft gekauft haben und wie schnell sie auf die Werbung reagiert haben. Für all diese Informationen braucht man kein Wissen über die konkrete Person.
Anonymisierung bedeutet also nicht Entwertung, sondern hilft dem Datenschutz und damit dem Unternehmen.
Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.
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