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Der Eu­ro­päi­sche Da­ten­schutz­aus­schuss (EDSA) kün­dig­te am 28.02.2024 eine neue Aktion der Da­ten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hör­­den an. Es geht um einen ko­or­di­nier­ten Durch­set­zungs­rah­men für das Auskunftsrecht.

An der In­itia­ti­ve be­tei­li­gen sich ins­ge­samt 31 Da­ten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hör­­den, dar­un­ter sieben deut­sche Landesdatenschutzbeauftragten.

Der EDSA wählte das Aus­kunfts­recht für seine dritte Durch­set­zungs­ak­ti­on, da es „das Herz­stück des Da­ten­schut­zes“ ist. Das Aus­kunfts­recht ist ein Recht, das sehr häufig von be­trof­fe­nen Per­so­nen aus­ge­übt wird. Es ist au­ßer­dem ein Recht, das oft die Grund­la­ge für Be­schwer­den bei Be­hör­den bildet.

Um fest­zu­stel­len, wie die Or­ga­ni­sa­ti­on das Aus­kunfts­recht ein­hal­ten, werden die teil­neh­men­den Auf­sichts­be­hör­den Fra­ge­bö­gen an die Or­ga­ni­sa­tio­nen senden,  um bei der Sach­ver­halts­er­mitt­lung zu helfen oder fest­zu­stel­len, ob eine förm­li­che Un­ter­su­chung ge­recht­fer­tigt ist, förm­li­che Un­ter­su­chun­gen ein­zu­lei­ten und/oder lau­fen­de Un­ter­su­chun­gen weiterzuverfolgen.

Die Er­geb­nis­se werden dann in ko­or­di­nier­ter Weise ana­ly­siert und die Be­hör­den ent­schei­den über mög­li­che weitere Auf­­­sichts- und Durch­set­zungs­maß­nah­men. Darüber hinaus werden die Er­geb­nis­se agg­re­giert, um einen Ein­blick in das Vor­ge­hen der Or­ga­ni­sa­tio­nen zu er­hal­ten. Der EDSA wird an­schlie­ßend einen Bericht über die Er­geb­nis­se der Analyse veröffentlichen.

Weitere In­for­ma­tio­nen:

DSK Pres­se­mit­tei­lung (auf deutsch): https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf

EDPB News (in Eng­lisch): CEF 2024: Launch of coor­di­na­ted en­force­ment on the right of access https://edpb.europa.eu/news/news/2024/cef-2024-launch-coordinated-enforcement-right-access_en

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