Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) kündigte am 28.02.2024 eine neue Aktion der Datenschutz-Aufsichtsbehörden an. Es geht um einen koordinierten Durchsetzungsrahmen für das Auskunftsrecht.
An der Initiative beteiligen sich insgesamt 31 Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter sieben deutsche Landesdatenschutzbeauftragten.
Der EDSA wählte das Auskunftsrecht für seine dritte Durchsetzungsaktion, da es „das Herzstück des Datenschutzes“ ist. Das Auskunftsrecht ist ein Recht, das sehr häufig von betroffenen Personen ausgeübt wird. Es ist außerdem ein Recht, das oft die Grundlage für Beschwerden bei Behörden bildet.
Um festzustellen, wie die Organisation das Auskunftsrecht einhalten, werden die teilnehmenden Aufsichtsbehörden Fragebögen an die Organisationen senden, um bei der Sachverhaltsermittlung zu helfen oder festzustellen, ob eine förmliche Untersuchung gerechtfertigt ist, förmliche Untersuchungen einzuleiten und/oder laufende Untersuchungen weiterzuverfolgen.
Die Ergebnisse werden dann in koordinierter Weise analysiert und die Behörden entscheiden über mögliche weitere Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse aggregiert, um einen Einblick in das Vorgehen der Organisationen zu erhalten. Der EDSA wird anschließend einen Bericht über die Ergebnisse der Analyse veröffentlichen.
Weitere Informationen:
DSK Pressemitteilung (auf deutsch): https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf
EDPB News (in Englisch): CEF 2024: Launch of coordinated enforcement on the right of access https://edpb.europa.eu/news/news/2024/cef-2024-launch-coordinated-enforcement-right-access_en