Eine Ein­wil­li­gung ist die Zu­stim­mung des Be­trof­fe­nen für die Er­he­bung, Ver­ar­bei­tung und Nutzung seiner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
Der Ge­setz­ge­ber (§ 4a BSDSG) und die Recht­spre­chung stellen hohe An­for­de­run­gen an eine Einwilligung.
Eine Ein­wil­li­gung ist das vor­he­ri­ge (!)  schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis des Betroffenen.
Das heißt, das Ein­ver­ständ­nis muss vor­lie­gen, bevor die Da­ten­ver­ar­bei­tung ein­setzt, vgl. § 183 BGB.

Die Ein­wil­li­gung ist nur wirksam, wenn

• diese in­for­miert und frei­wil­lig erfolgt,
• der Be­trof­fe­ne Zweck, Art und Umfang der ge­plan­ten Ver­ar­bei­tung kennt und
• der Be­trof­fe­ne ef­fek­tiv die Mög­lich­keit hat, selbst zu be­stim­men, ob und wie seine Daten ver­wen­det werden.

Welche grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen muss eine Ein­wil­li­gung u. a. erfüllen:

  1. Konkret:
    Bezieht sich die Ein­wil­li­gung auf einen konkret be­nann­ten Fall? Ge­ne­ral­ein­wil­li­gun­gen sind unwirksam.
  2. Ein­wil­li­gung erforderlich:
    Bezieht sich die Ein­wil­li­gung nur auf Da­ten­ver­wen­dun­gen, die nicht bereits auf ge­setz­li­cher Grund­la­ge erlaubt sind? Die recht­li­chen Kon­se­quen­zen einer „über­flüs­si­gen“ Ein­wil­li­gung sind umstritten.
  3. Freie Ent­schei­dung:
    Hat der Be­trof­fe­ne die Ein­wil­li­gung auf­grund einer freien Ent­schei­dung erteilt? Hatte er eine echte Wahl zwi­schen Zu­stim­mung und Ablehnung?
  4. Hinweis auf Folgen der Verweigerung
    Ist der Be­trof­fe­ne über mög­li­che Folgen bei einer Nicht­er­tei­lung informiert?
  5. Be­triebs­rat:
    Mit­be­stim­mungs­recht (§ 87 Abs. 1 Nr. und 6 BetrVG)
  6. Min­der­jäh­ri­ge:
    Rechts­na­tur und An­for­de­run­gen an die Ein­wil­li­gung sind umstritten.
    Emp­feh­lung: ab 14 Jahre sowohl der Ju­gend­li­che als auch der Erziehungsberechtigte.
  7. In­for­mier­te Einwilligung:
    Hat der Mit­ar­bei­ter alle er­for­der­li­chen In­for­ma­tio­nen (Vor- und Nach­tei­le) er­hal­ten? Zweck der Da­ten­ver­wen­dung? Art der be­trof­fe­nen Daten? Speicherdauer?
  8. Form:
    Ist die Ein­wil­li­gung in Schrift­form erteilt worden?
    Grund­sätz­lich hat eine Ein­wil­li­gung schrift­lich zu er­fol­gen, Aus­nah­me: Me­di­en­pri­vi­leg § 41 BDSG.

 

26. Mai 2016

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