Am 25. Mai 2017 ist die Hälfte der Vor­be­rei­tungs­zeit auf das neue Recht, die Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ab­ge­lau­fen. Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Da­ten­schutz­auf­sicht (BayLDA) hat einen Prüf­fra­ge­bo­gen für Un­ter­neh­men entworfen.

Das BayLDA hat einen Prüf­fra­ge­bo­gen zur Ver­fü­gung ge­stellt, damit sich Un­ter­neh­men darüber in­for­mie­ren können, wie manche Prü­fun­gen von Auf­sichts­be­hör­den in der Zukunft ab­lau­fen könnten. Dieser Prüf­fra­ge­bo­gen ist eine gute Grund­la­ge für eine eigene Über­prü­fung für Sie als Ver­ant­wort­li­cher, um zu prüfen, wie weit Ihr Un­ter­neh­men sich schon auf das neue Recht vor­be­rei­tet hat.

Nach­trag 07. Juli 2017: 
Die DS-GVO ändert nichts an § 23 Abs. 1 VwVfG: Die Amts­spra­che ist deutsch. Das BayLDA hat aber freund­li­cher­wei­se den Prüf­fra­ge­bo­gen nun auf Eng­lisch ver­öf­fent­licht, damit die Mög­lich­keit des Ab­gleichs auch aus­län­di­schen Ver­ant­wort­li­chen oder Auf­trags­ver­ar­bei­tern er­mög­licht wird.
Der Fra­ge­bo­gen auf Eng­lisch ist hier ab­ruf­bar: https://www.lda.bayern.de/media/gdpr_questionnaire.pdf

Down­load:
DS-GVO Fra­ge­bo­gen – Fra­ge­bo­gen zur Um­set­zung der DS-GVO
DS-GVO Fra­ge­bo­gen, eng­lisch – Ques­ti­on­n­aire for GDPR im­ple­men­ta­ti­on on 25 May 2018
Pres­se­mit­tei­lung 24. Mai 2017 – Halb­zeit auf dem Weg zum eu­ro­päi­schen Datenschutzrecht

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