Wie im Rahmen der Vorstellung seines Datenschutz-Tätigkeitsberichts 2019 angekündigt, stellte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Baden-Württemberg, am 06. Februar 2020 die wesentlichen Anforderungen an die behördliche Nutzung
„Sozialer Netzwerke“ vor.
Pressemitteilung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-stellt-wesentliche-anforderungen-an-die-behoerdliche-nutzung-sozialer-netzwerke-klar/
Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken, durch öffentliche Stellen:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/02/DE_Richtlinie-zur-Nutzung-sozialer-Netzwerke-durch-öff.-Stellen-20200205.pdf
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