Datenschutzgesetze im Vergleich – Deutschland und Rumänien
Welche datenschutzrechtlichen Fallstricke sind bei der Auftragsdatenverarbeitung zu beachten?
In Rumänien regelt das Gesetz Nr. 677/2001 den Schutz der Personen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und des freien Verkehrs dieser Daten. Die Anforderungen seitens Bundesdatenschutzgesetz an die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind umfassender als dies das rumänische Datenschutzgesetz regelt. Unabhängig davon, dass es unterschiedliche Begrifflichkeiten gibt und darunter auch unterschiedliche Maßnahmen verstanden werden.
Allgemeine Praxisprobleme
- Sprachprobleme
- Regelmäßig unzureichende Sensibilität für das Datenschutzrecht.
(gilt für Deutschland wie auch für andere EU-Länder) - Das deutsche Datenschutzrecht ist weitergehend als das rumänische Datenschutzrecht, wie z. B. § 9 BDSG.
- Ein Datenschutzbeauftragter ist auf rumänischer Seite nicht bekannt. Lediglich ein „Ansprechpartner“ für die Vereinbarung der ADV.
- Die Umsetzung und Kontrolle der technisch-organisatorischen Maßnahmen gestaltet sich problematisch. Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes an die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind umfassender als die Anforderungen an die Sicherheitsziele auf der rumänischen Seite.
Der Datenschutz macht keinen Halt vor Ländergrenzen. Es existieren teilweise erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Datenschutzgesetze und den rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern.
Unser White Paper gibt Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei einer Auftragsdatenverarbeitung mit einem rumänischen Dienstleister (Processor) beachten sollten.
Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gültig. Bis dahin gilt aber:
Augen auf beim Datenschutz – nicht nur, sondern auch im Ausland.
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