Die Ge­sell­schaft für Daten­schutz und Da­ten­si­cher­heit e. V. (GDD) ver­öf­fent­licht im Rahmen der Ein­füh­rung der Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) eine Reihe von Praxishilfen.

Drei Teile sind bereits erschienen:

  1. Teil: Der Datenschutz­beauftragte nach der Datenschutzgrundverordnung
    Das deut­sche Er­folgs­mo­dell der da­ten­schutz­recht­li­chen Selbst­kon­trol­le hat sich auch auf eu­ro­päi­scher Ebene durch­ge­setzt. Neben den Re­ge­lun­gen über die Be­stell­pflicht enthält die DSGVO auch ein­heit­li­che Re­ge­lun­gen zur Stel­lung und zu den Auf­ga­ben des Datenschutzbeauftragten.
    Hier her­un­ter­la­den: https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/GDD-Praxishilfe_DS-GVO_1.pdf
  2. Teil: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Auf­ga­ben nach der Datenschutzgrundverordnung
    Kon­se­quen­zen der un­mit­tel­ba­ren An­wend­bar­keit auf das deut­sche Da­ten­schutz­recht. In­wie­weit werden sind das BDSG und §11 ff. TMG wei­ter­hin anwendbar?
    Hier her­un­ter­la­den: https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/GDD-Praxishilfe_DS-GVO_2.pdf
  3. Teil: To-Dos für die Über­gangs­frist bis zur Geltung der DSGVO
    Hier her­un­ter­la­den: https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/GDD-Praxishilfe_DS-GVO_3.pdf

Für Fragen zur Ein­füh­rung der Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) steht Ihnen unser Team gerne zur Ver­fü­gung: consulting@adorgasolutions.de

 

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