Die in­ter­na­tio­na­le Norm für Um­welt­ma­nage­ment ISO 14001 wird über­ar­bei­tet. Derzeit liegt ein Entwurf (Draft In­ter­na­tio­nal Stan­dard DIS) vor. Sie soll vor­aus­sicht­lich im Juli 2015 in Kraft treten.

Die Re­vi­si­on der Um­welt­norm soll, wie auch die ISO 9001, der so­ge­nann­ten “High Level Struc­tu­re” folgen und man findet auch sonst, die eine oder andere Par­al­le­le. Kom­bi­zer­ti­fi­zie­run­gen werden dadurch ver­ein­facht. Wie immer wird es eine Über­gangs­frist von drei Jahren geben, das be­deu­tet Un­ter­neh­men haben drei Jahr Zeit um ihr Um­welt­ma­nage­ment­sys­tem auf die ISO 14001:2015 umzustellen.

Was ändert sich? Kurz zusammengefasst:

Kapitel 4 Kontext der Or­ga­ni­sa­ti­on – “Mehr Sta­ke­hol­­der-Ma­­na­ge­­ment” Das Un­ter­neh­men soll ver­stärkt die ex­ter­nen Ein­flüs­se be­rück­sich­ti­gen. Die Er­for­der­nis­se der “in­ter­es­sier­ten Par­tei­en” (Stake­hol­der) sollen mehr be­rück­sich­tigt werden.

Kapitel 5 Leitung – Das Ma­nage­ment soll mehr Ver­ant­wor­tung über­neh­men und sinn­voll de­le­gie­ren. Das Um­welt­ma­nage­ment soll mehr in die Ge­schäfts­pro­zes­se in­te­griert werden. Ein Be­auf­trag­ter des Ma­nage­ments wird nicht mehr ex­pli­zit ge­for­dert. Die Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kom­pe­ten­zen müssen aber wei­ter­hin im Un­ter­neh­men ge­re­gelt und si­cher­ge­stellt werden.

Kapital 6 Planung – “Um­welt­ri­si­ken auch über den Tel­ler­rand hinaus be­wer­ten” Der gesamte Pla­nungs­pro­zess im Um­welt­ma­nage­ment wurde neue struk­tu­riert und soll zu­künf­tig stärker die Um­welt­ein­flüs­se “unter Be­rück­sich­ti­gung einer Le­bens­zy­klus­per­spek­ti­ve” umfassen.

Kapitel 7 Un­ter­stüt­zung – Die ein­ge­gan­ge­nen Ver­pflich­tun­gen zum Um­welt­schutz sollen stärker in der Kom­mu­ni­ka­ti­on be­ach­tet werden. Die externe Dar­stel­lung und Kom­mu­ni­ka­ti­on muss ge­re­gelt werden, gemäß dem Motto “Tue Gutes und rede darüber”.

Kapital 8 Betrieb – Die Um­welt­ein­flüs­se von Pro­duk­ti­on und Dienst­leis­tun­gen bis zu deren Nut­zungs­en­de sind stärker zu berücksichtigen.

Kapitel 9 Leis­tungs­be­wer­tung – “Um­welt­leis­tung messbar machen” Die An­sprü­che an die Be­wer­tung der Um­welt­lei­tung werden erhöht. Bei der Fest­le­gung der Um­welt­zie­le sind In­di­ka­to­ren ver­wen­det werden, an denen sich die Ziel­er­rei­chung damit die Um­welt­leis­tung messen lassen (Ver­wen­dung von Kenn­zah­len). Mit ein­her­ge­hen hier Ver­pflich­tun­gen und Risiken des Un­ter­neh­mens be­zug­neh­mend auf die Umweltleistung.

Kapitel 10 Ver­bes­se­rung – Die Kor­rek­tur von Ab­wei­chun­gen sowie der Ver­bes­se­rungs­pro­zess sind ver­stärkt auf das Umfeld des Un­ter­neh­mens sowie auf die Ver­bes­se­rung der ge­sam­ten Um­welt­leis­tung fo­kus­siert werden.

Es finden sich einige Par­al­le­len zum Qualitäts­management ISO 9001:2015. Die Har­mo­ni­sie­rung der ISO wird wei­ter­ge­hen. Kom­bi­zer­ti­fi­zie­run­gen werden ein­fa­cher und werden zu­künf­tig weniger auf­wän­dig sein und somit auch kostensparsamer.

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