Die stän­de­rät­li­che Kom­mis­si­on hat die Vorlage für das Da­ten­schutz­ge­setz letzte Woche be­spro­chen, ein­stim­mig an­ge­nom­men und ihrem Rat über­wie­sen (20. No­vem­ber 2019). In der Vorlage weicht sie in meh­re­ren Punkten vom Na­tio­nal­rat ab, welcher in der Win­ter­ses­si­on darüber beraten wird.

Die Kom­mis­si­on legt in ihren Be­schlüs­sen auf zwei Ziele großen Wert:
Zum einen sollen die Schwei­zer Bürger sowie Kon­su­men­ten im Zeit­al­ter der Di­gi­ta­li­sie­rung wei­ter­hin über ein hohes Schutz­ni­veau ihrer Daten ver­fü­gen, d.h. das neue Recht dürfe im Ver­gleich zum gel­ten­den Recht nicht ab­ge­schwächt werden.
Zum anderen solle der Schutz­stan­dard mit dem der Eu­ro­päi­schen Union (EU) ver­gleich­bar sein.

Die SPK-SR hat unter anderem be­schlos­sen bzw. dem Na­tio­nal­rat vorgeschlagen:

  • Daten über ge­werk­schaft­li­che An­sich­ten oder Tä­tig­kei­ten sind wieder in die Liste der be­son­ders schüt­zens­wer­ten Per­so­nen­da­ten aufzunehmen.
  • Die vom Na­tio­nal­rat ein­ge­führ­ten Aus­nah­men von der In­for­ma­ti­ons­pflicht bei un­ver­hält­nis­mäs­si­gem Aufwand sind wieder anzuheben.
  • Die vor­sätz­li­che Nicht­ein­hal­tung der An­for­de­run­gen an die Da­ten­si­cher­heit soll, wie vom Bun­des­rat vor­ge­schla­gen, be­straft werden (straf­recht­li­che Sanktionen).
  • Ein­wil­li­gung der Be­trof­fe­nen bei einem „Pro­fil­ing mit hohem Risiko“. Was dar­un­ter fällt, bleibt derzeit offen.
  • Stär­kung der Rechte jener Per­so­nen, die einer Bo­ni­täts­prü­fung un­ter­zo­gen werden. Die Be­ar­bei­tung von Daten wird ein­ge­schränkt, wenn diese älter als fünf Jahre sind oder Min­der­jäh­ri­ge betreffen.
  • Da­ten­be­ar­bei­tung von Medien, welche Per­sön­lich­keits­rech­te ver­letzt, können auch dann ge­recht­fer­tigt werden, wenn die Daten im Hin­blick auf eine Pu­bli­ka­ti­on erhoben und ge­spei­chert werden könnten, wenn keine Pu­bli­ka­ti­on erfolgt.

Das Da­ten­schutz­ge­setz wird vor­aus­sicht­lich am 18. De­zem­ber im Stän­de­rat dis­ku­tiert. 2020 müssen sich Na­­tio­nal- und Stän­de­rat dann einigen.

Die EU-Kom­­mis­­si­on über­prüft bis Mai 2020, ob der Daten­schutz in der Schweiz noch mit dem Niveau der Eu­ro­päi­schen Union, u.a. Da­ten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung ent­spricht (Art. 45 DS-GVO Da­ten­über­mitt­lung auf der Grund­la­ge eines An­ge­mes­sen­heits­be­schlus­ses). Derzeit ist dies nicht der Fall. Es ist also Eile geboten.

Daten­schutz ist kein Produkt. Daten­schutz ist ein Prozess.
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