Die ständerätliche Kommission hat die Vorlage für das Datenschutzgesetz letzte Woche besprochen, einstimmig angenommen und ihrem Rat überwiesen (20. November 2019). In der Vorlage weicht sie in mehreren Punkten vom Nationalrat ab, welcher in der Wintersession darüber beraten wird.
Die Kommission legt in ihren Beschlüssen auf zwei Ziele großen Wert:
Zum einen sollen die Schweizer Bürger sowie Konsumenten im Zeitalter der Digitalisierung weiterhin über ein hohes Schutzniveau ihrer Daten verfügen, d.h. das neue Recht dürfe im Vergleich zum geltenden Recht nicht abgeschwächt werden.
Zum anderen solle der Schutzstandard mit dem der Europäischen Union (EU) vergleichbar sein.
Die SPK-SR hat unter anderem beschlossen bzw. dem Nationalrat vorgeschlagen:
- Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten sind wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen.
- Die vom Nationalrat eingeführten Ausnahmen von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand sind wieder anzuheben.
- Die vorsätzliche Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit soll, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, bestraft werden (strafrechtliche Sanktionen).
- Einwilligung der Betroffenen bei einem „Profiling mit hohem Risiko“. Was darunter fällt, bleibt derzeit offen.
- Stärkung der Rechte jener Personen, die einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Die Bearbeitung von Daten wird eingeschränkt, wenn diese älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen.
- Datenbearbeitung von Medien, welche Persönlichkeitsrechte verletzt, können auch dann gerechtfertigt werden, wenn die Daten im Hinblick auf eine Publikation erhoben und gespeichert werden könnten, wenn keine Publikation erfolgt.
Das Datenschutzgesetz wird voraussichtlich am 18. Dezember im Ständerat diskutiert. 2020 müssen sich National- und Ständerat dann einigen.
Die EU-Kommission überprüft bis Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch mit dem Niveau der Europäischen Union, u.a. Datenschutz-Grundverordnung entspricht (Art. 45 DS-GVO Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses). Derzeit ist dies nicht der Fall. Es ist also Eile geboten.
Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.
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