Am 23. Juni 2021 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz. Es war ein Inkraftsetzen der Totalrevision des DSG für Mitte 2022 geplant.
Das (Schweizer) Bundesamt für Justiz BJ veröffentlichte nun:
„Es ist vorgesehen, das neue Datenschutzrecht auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates muss noch erfolgen.“
Der Entscheid sollte reine Formsache sein.
Quelle: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/datenschutzstaerkung.html
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