schweizer-fahne-transparentDie Schweiz hatte, wie auch die Eu­ro­päi­sche Union, ein bi­la­te­ra­les Rah­men­ab­kom­men zur Da­ten­über­mitt­lung in die USA, das so­ge­nann­te „Safe Harbor“-Abkommen mit den USA ver­ein­bart. Auch diese Ver­ein­ba­rung wurde mit dem Urteil am 06. Oktober 2015 des EuGH (Eu­ro­päi­scher Ge­richts­hof) in Frage ge­stellt. Der Schwei­zer Bun­des­rat hat es zwar nicht für un­gül­tig erklärt. Aber es war er­for­der­lich, dass die Schweiz schnell ein dem EU-Privacy Shield ent­spre­chen­des Ab­kom­men ab­schließt.

Am 11. Januar 2017 hat der Bun­des­rat von der Ein­rich­tung eines neuen Rahmens für die Über­mitt­lung von Per­so­nen­da­ten aus der Schweiz in die USA Kennt­nis ge­nom­men. Der Eid­ge­nös­si­sche Da­ten­­­schutz- und Öf­fent­lich­keits­be­auf­trag­te (EDÖB) ersetzt mit dem Swiss-US Privacy Shield das bis­he­ri­ge Safe-Harbor-Abkommen.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 des Schwei­zer Da­ten­schutz­ge­set­zes (DSG) dürfen Per­so­nen­da­ten aus der Schweiz nur ins Ausland über­mit­telt und be­ar­bei­tet werden, wenn im be­tref­fen­den Dritt­land ein an­ge­mes­se­ner Daten­schutz ge­währ­leis­tet ist. Die USA verfügt nicht über eine Ge­setz­ge­bung, die gemäß dem DSG ein an­ge­mes­se­nes Da­ten­schutz­ni­veau ge­währ­leis­tet (wie auch gemäß Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG)). Mit dem Privacy Shield erkennt die Schweiz die An­ge­mes­sen­heit des Da­ten­schutz­ni­veaus für solche US-Firmen an, welche sich nach dem Privacy Shield zer­ti­fi­zie­ren lassen (analog Safe Harbor).

Bun­des­rat Johann Schnei­­der-Ammann will dies in den nächs­ten Tagen in einem Schrei­ben an die US-Han­­dels­­mi­­nis­­te­rin Penny S. Pritz­ker of­fi­zi­ell bestätigen.

Der Schwei­zer Bun­des­rat sieht im Privacy Shield Ver­bes­se­run­gen zu Safe Harbor: Die An­wen­dung der Da­ten­schutz­prin­zi­pi­en durch die teil­neh­men­den Un­ter­neh­men, als auch die Ver­wal­tung und Über­wa­chung des Rahmens durch die US-Be­hör­­den sind ver­stärkt worden. Des Wei­te­ren wird die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen dem US-De­­par­t­­ment of Com­mer­ce und dem EDÖB in­ten­si­viert. Zu­sätz­lich wird ein Schlich­tungs­or­gan ein­ge­führt, das Strei­tig­kei­ten be­han­deln soll.

Ex­per­ten sehen das Privacy Shield kri­tisch: Es sei fast so un­ge­nü­gend wie das Safe-Harbor-Ab­­kom­­men aus dem Jahr 2008.

Das „Swiss-US Privacy Shield“ ent­spricht in­halt­lich (nahezu) dem „EU-Privacy Shield“.

(Autorin: Regina Mühlich, Datenschutzbeauftragte)

EDÖB deutsch: https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00626/00753/01405/01406/index.html?lang=de
EDÖB eng­lisch: https://www.admin.ch/gov/en/start/documentation/media-releases.msg-id-65210.html

 

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