Prak­ti­kan­ten pas­siert es, er­fah­re­nen Mit­ar­bei­tern al­ler­dings auch: Eine größere Zahl von Adres­sa­ten soll par­al­lel eine in­halt­lich iden­ti­sche Mail er­hal­ten. Der Versand erfolgt ver­se­hent­lich so, dass jeder Emp­fän­ger alle anderen Adres­sa­ten sehen kann. Ein klarer Verstoß gegen den Daten­schutz! Die Da­ten­schutz­auf­sicht ver­hängt auch ein Bußgeld gegen den „Täter“.

Wie lassen sich solche Pannen ver­mei­den? Erst denken, dann klicken! 
Wie so oft sollte es schnell gehen. Der Kunden-News­­­le­t­­ter war diesen Monat sowieso schon spät dran. Also schnell einen frü­he­ren Text für die Mail an die Kunden her­über­ko­piert, ihn in­halt­lich etwas an­ge­passt, News­let­ter an­ge­hängt und dann „senden“.

Schon nach wenigen Minuten kam der erste Anruf. Ein Kunde war stock­sauer und be­schwer­te sich: „Wie kann es sein, dass auch alle anderen News­­­le­t­­ter-Emp­­fän­­ger sehen können, dass ich den News­let­ter beziehe?“ Die ehr­li­che Antwort wäre gewesen: Die Aus­hil­fe hat aus den drei Mög­lich­kei­ten der Adres­sie­rung leider die falsche aus­ge­wählt und mit dem cc-Feld gearbeitet.

Drei Va­ri­an­ten des Mailversands 
Wenn eine Mail an viele Adres­sa­ten zu­gleich gehen soll, sind drei Va­ri­an­ten möglich:

Va­ri­an­te 1: Alle Emp­fän­ger werden in das An-Feld eingetragen.
Va­ri­an­te 2: In das An-Feld schreibt man die eigene Mail-Adresse. Die ei­gent­li­chen Adres­sa­ten kommen in das cc-Feld.
Va­ri­an­te 3: Wieder schreibt man in das An-Feld die eigene Mail-Adresse. Die ei­gent­li­chen Adres­sa­ten kommen in das Bcc-Feld.

Im Nor­mal­fall immer nur Bcc nehmen!

Dass Va­ri­an­te 1 nicht geht, war auch der Aus­hil­fe klar. Hier sieht jeder Emp­fän­ger auch alle anderen Emp­fän­ger, das wusste sie. Al­ler­dings meinte sie, dass Va­ri­an­te 2 und Va­ri­an­te 3 ir­gend­wie das­sel­be sind. Das ist ein großer Irrtum. Bei Va­ri­an­te 2 kann jeder Emp­fän­ger die voll­stän­di­gen Adres­sen aller anderen Emp­fän­ger im cc-Feld sehen.

Bei Va­ri­an­te 3 sieht ein Emp­fän­ger die Adres­sen der anderen Emp­fän­ger im Bcc-Feld nicht!

Kopie und Blind­ko­pie: zwei ver­schie­de­ne Dinge 
Cc (Va­ri­an­te 2) be­deu­tet „für alle sicht­ba­re Kopie“. Bcc (Va­ri­an­te 3) heißt dagegen „Blind­ko­pie, für die anderen Emp­fän­ger nicht sicht­bar“. Damit ist klar: Wer den Daten­schutz be­ach­tet, ver­wen­det in solchen Fällen immer Va­ri­an­te 3 (Bcc) und nie Va­ri­an­te 2 (cc)!

Bußgeld für Mit­ar­bei­ter persönlich 
Einfach nur dumm ge­lau­fen und mit einem „Tut mir leid!“ er­le­digt? Nein. Mehrere Da­ten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hör­­den (unter anderem das BayLDA) haben in solchen Fällen auch gegen Mit­ar­bei­ter per­sön­lich Buß­gel­der von einigen 100 Euro ver­hängt. Die Ruf­schä­di­gung für das Un­ter­neh­men kommt hinzu. Sie ist oft erheblich.

Daten­schutz ist kein Produkt. Daten­schutz ist ein Prozess.
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