Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Da­ten­schutz­auf­sicht (BayLDA) hat am 18. De­zem­ber 2019 eine Pres­se­mel­dung zur Gefahr durch EMOTET veröffentlicht.
Nach den Er­kennt­nis­sen des BayLDA in­fi­zie­ren sich derzeit zahl­rei­che Or­ga­ni­sa­tio­nen mit dem Tro­ja­ner „Emotet“. Das BayLDA warnt alle Ver­ant­wort­li­che – egal ob Un­ter­neh­men, Arzt, Hand­wer­ker etc. – ein­dring­lich und emp­fiehlt, be­son­ders auf­merk­sam bei ein­ge­hen­den E-Mails zu bleiben. Dies bezieht sich vor allem auf Weih­nachts­grü­ße von ver­meint­lich be­kann­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­part­nern. Links oder Anhänge dürfen nicht sorglos ge­öff­net werden.

Die Pres­se­mit­tei­lung enthält u.a. nach­ste­hen­de Hinweise:

  • Was ist EMOTET?
  • Wie erkennt man EMOTET?
  • Wie schützt man sich vor EMOTET?
  • Wie verhält man sich bei einer Infektion?

Bei einer Emotet-In­­­fek­­ti­on liegt da­ten­schutz­recht­lich gesehen eine Si­cher­heits­ver­let­zung (Da­ten­schutz­ver­let­zung) vor, die nach Art. 33 DS-GVO in­ner­halb von 72 Stunden an die zu­stän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de zu melden ist.

Die Pres­se­mit­tei­lung können Sie hier abrufen: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2019_15.pdf

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