Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am 18. Dezember 2019 eine Pressemeldung zur Gefahr durch EMOTET veröffentlicht.
Nach den Erkenntnissen des BayLDA infizieren sich derzeit zahlreiche Organisationen mit dem Trojaner „Emotet“. Das BayLDA warnt alle Verantwortliche – egal ob Unternehmen, Arzt, Handwerker etc. – eindringlich und empfiehlt, besonders aufmerksam bei eingehenden E-Mails zu bleiben. Dies bezieht sich vor allem auf Weihnachtsgrüße von vermeintlich bekannten Kommunikationspartnern. Links oder Anhänge dürfen nicht sorglos geöffnet werden.
Die Pressemitteilung enthält u.a. nachstehende Hinweise:
- Was ist EMOTET?
- Wie erkennt man EMOTET?
- Wie schützt man sich vor EMOTET?
- Wie verhält man sich bei einer Infektion?
Bei einer Emotet-Infektion liegt datenschutzrechtlich gesehen eine Sicherheitsverletzung (Datenschutzverletzung) vor, die nach Art. 33 DS-GVO innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden ist.
Die Pressemitteilung können Sie hier abrufen: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2019_15.pdf
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